hype SWISS

hype SWISS × La Quadra +40 Gewinnspiel: Geneva Halloween

Drei Melon-Hype-Abonnements für 1, 2 und 3 Jahre kostenlos

Geneva Halloween, organisiert in Zusammenarbeit mit SW Agency, in den Halles de l’Île in Genf, von Freitag, 30. Oktober 2026, um 19.00 Uhr bis Samstag, 31. Oktober 2026, um 02.00 Uhr (Zeitzone Europe/Zurich).

Drei Melon-Hype-Mobilfunkabonnements zu gewinnen: ein Abonnement für 12 Monate kostenlos, eines für 24 Monate und eines für 36 Monate. Gesamtwert: CHF 4’168.80, berechnet auf Basis des Katalogpreises von CHF 57.90 pro Monat.

Die Teilnahme ist beim Ticketkauf über die Quadra-Plattform freiwillig. Nach bestätigter Zahlung ist pro Käufer und Gewinnspiel eine Teilnahme zulässig. Der Teilnahmeschluss entspricht dem Ende des Ticketverkaufs. Die Verlosung und die Bekanntgabe der Gewinner finden während der Veranstaltung am 31. Oktober nach Mitternacht statt. Die genaue Uhrzeit wird vor der Veröffentlichung bestätigt.

Special Guests: Kheem H & Nikita Kredall.
Dresscode: Halloween Chic – Kostüme sind ausdrücklich erwünscht.

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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN UND OFFIZIELLES REGLEMENT DES GEWINNSPIELS

LA QUADRA +40 — GENEVA HALLOWEEN

30. und 31. Oktober 2026

Veranstalterin: SW Agency Sàrl – La Quadra
Offizielle Partnerin, Gewinnspielverantwortliche und Preisanbieterin: hype SWISS Sàrl
Veranstaltungsort: Halles de l’Île, Genf, Schweiz
Spätester Ziehungstermin: Mittwoch, 4. November 2026, einschliesslich
Gesamter Richtwert der Preise: CHF 4’168.80

Version: QUADRA-HALLOWEEN-2026-DE-03
Stand: 16. Oktober 2026


PRÄAMBEL

Im Rahmen der von SW Agency Sàrl in Genf organisierten Veranstaltung «La Quadra +40 – Geneva Halloween» wird in Zusammenarbeit mit hype SWISS Sàrl ein Werbegewinnspiel durchgeführt.

Ziel dieser Aktion ist es, die Veranstaltung zu bewerben, die geschäftliche Partnerschaft der beiden Gesellschaften hervorzuheben und teilnahmeberechtigten Personen die Telekommunikationsdienstleistungen von hype SWISS näherzubringen.

Im Rahmen einer Zufallsziehung werden drei Melon-Hype-Mobilfunkabonnements für jeweils 12, 24 beziehungsweise 36 Monate kostenlos vergeben.

Dieses Dokument regelt die allgemeinen Verkaufsbedingungen der Eintrittskarten, die besonderen Gewinnspielbestimmungen und die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Parteien.

Beide Gesellschaften handeln in getrennten Funktionen und bleiben rechtlich, finanziell, vertraglich und operativ unabhängig.

Das Reglement übernimmt und ergänzt die Grundsätze der Transparenz, einmaligen Teilnahme, Kontrolle, Auslosung, Preisübergabe und des Teilnehmerschutzes aus dem offiziellen Reglement des grossen hype SWISS-Gewinnspiels 2026.

Anders als bei jenem früheren Gewinnspiel, das kostenlos und ohne Kaufverpflichtung zugänglich war, ist die vorliegende Werbeaktion an den Kauf einer Eintrittskarte zum üblichen Preis gebunden.

Sie ist im Rahmen von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS; SR 935.51) ausgestaltet, vorbehaltlich der tatsächlichen Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen.


TEIL I — ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN UND UNABHÄNGIGKEIT DER PARTEIEN

ARTIKEL 1 — IDENTITÄT, RECHTLICHE UNABHÄNGIGKEIT UND VERANTWORTLICHKEITEN

1.1. SW Agency Sàrl — Veranstalterin

SW Agency Sàrl
7, rue Émile-Nicolet
1205 Genf
Schweiz

Nachstehend «SW Agency» oder «Veranstalterin» genannt.

SW Agency trägt im Rahmen ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten die alleinige Verantwortung für die Organisation von «La Quadra +40 – Geneva Halloween» und die damit verbundenen Veranstaltungs- und Ticketdienstleistungen.

Dazu gehören insbesondere:

1.2. hype SWISS Sàrl — Offizielle Partnerin und Preisanbieterin

hype SWISS Sàrl
12, rue des Gares
1201 Genf
Schweiz

UID: CHE-432.029.501
BAKOM: Registrierte Fernmeldedienstanbieterin — FST 2002157
E-Mail: hype@hype.swiss
Telefon: +41 22 404 05 55
Website: www.hype.swiss

Nachstehend «hype SWISS» oder «Partnerin» genannt.

hype SWISS ist geschäftliche und werbliche Partnerin, verwaltet das Gewinnspiel auf ihrer Plattform und stellt die Preise bereit.

Sie ist insbesondere verantwortlich für:

1.3. Unabhängigkeit der Gesellschaften

SW Agency Sàrl und hype SWISS Sàrl sind eigenständige juristische Personen, die rechtlich, finanziell, vertraglich und operativ unabhängig bleiben.

Ihre Zusammenarbeit begründet weder eine einfache Gesellschaft noch ein Gemeinschaftsunternehmen, ein allgemeines Auftragsverhältnis oder eine gegenseitige Vertretungsbefugnis.

Keine Partei darf die andere ohne ausdrückliche schriftliche Ermächtigung rechtlich oder finanziell verpflichten.

1.4. Keine Verantwortung von hype SWISS für den Ticketverkauf

hype SWISS ist weder Veranstalterin noch Mitveranstalterin von Veranstaltungen der SW Agency und auch keine Ticketverkäuferin, Ticketvermittlerin oder Garantin für deren Durchführung.

Sie übernimmt keine vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich:

Diese Trennung gilt auch für weitere Veranstaltungen von SW Agency, bei denen hype SWISS als Partnerin auftritt.

Eine gesetzlich zwingend vorgesehene eigene Haftung bleibt davon unberührt.

1.5. Verantwortung für die Preise

hype SWISS ist für die Bereitstellung, Zuteilung und ordnungsgemässe Übergabe der Preise sowie für die Erbringung der darin enthaltenen Leistungen verantwortlich.

Gewinnerinnen und Gewinner können ihre Ansprüche aus diesem Reglement hinsichtlich der von hype SWISS erbrachten Leistungen gegenüber hype SWISS geltend machen.

SW Agency ist nicht verpflichtet, die gewonnenen Abonnements bereitzustellen, zu aktivieren oder zu finanzieren, sofern sie dies nicht ausdrücklich und gesondert zugesagt hat.

1.6. Keine allgemeine Solidarhaftung

Jede Gesellschaft haftet für ihre eigenen Verpflichtungen, Handlungen und Pflichtverletzungen.

Aus der Partnerschaft entsteht keine allgemeine vertragliche Solidarhaftung.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

1.7. Anwendbare Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SW Agency gelten für die Veranstaltung und den Ticketverkauf.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von hype SWISS, insbesondere die AGB Mobile & Data, gehen hinsichtlich der von hype SWISS bereitgestellten Telekommunikationsprodukte, Abonnements und Dienstleistungen vor.

Die ausdrücklich garantierten Sondervorteile dieses Reglements, insbesondere Art, Dauer und Kostenfreiheit der Preise sowie der Ausschluss einer automatischen kostenpflichtigen Fortsetzung, haben gegenüber entgegenstehenden allgemeinen Bestimmungen Vorrang.

ARTIKEL 2 — VERANSTALTUNG UND EINLASS

«La Quadra +40 – Geneva Halloween» findet wie folgt statt:

Ort: Halles de l’Île, Genf
Beginn: Freitag, 30. Oktober 2026, 19.00 Uhr
Vorgesehenes Ende: Samstag, 31. Oktober 2026, 02.00 Uhr

Es gilt die Schweizer Ortszeit.

Zum angekündigten Programm gehören unter anderem Kheem H und Nikita Kredall.

Das Kleidungsmotto lautet «Halloween Chic». Verkleidungen sind ausdrücklich erwünscht.

Die Veranstaltung wird unter der Bezeichnung «La Quadra +40» beworben.

Ein allfälliges verbindliches Mindestalter für den Einlass sowie mögliche Ausnahmen werden von SW Agency vor dem Kauf bekannt gegeben.

Der Einlass setzt eine gültige Eintrittskarte voraus und unterliegt den veröffentlichten Einlassbestimmungen, allfälligen Identitätskontrollen und Sicherheitsvorschriften.

SW Agency trägt die alleinige vertragliche Verantwortung für diese Leistungen.

ARTIKEL 3 — PREISE, BESTELLUNG UND BEZAHLUNG

Die Eintrittspreise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

Die Eintrittskarten werden zu den von SW Agency Sàrl für vergleichbare Veranstaltungen üblicherweise verlangten Preisen angeboten.

Aufgrund des Gewinnspiels werden die Preise weder erhöht noch anderweitig verändert.

Für eine Gewinnchance wird kein Zuschlag erhoben.

Vor Abschluss der Bestellung werden folgende Informationen mitgeteilt:

Die Bestellung gilt nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung und Ausstellung einer entsprechenden Bestätigung als abgeschlossen.

Eine lediglich eingeleitete Zahlung, etwa über TWINT, gilt nicht als endgültige Bestätigung.

SW Agency bleibt für Tickettransaktionen, Zahlungseingänge und allfällige Rückerstattungen verantwortlich.

hype SWISS nimmt keine Ticketzahlungen entgegen und ist nicht an deren Rechnungsstellung beteiligt.

ARTIKEL 4 — GÜLTIGKEIT UND VERWENDUNG DER EINTRITTSKARTEN

Jede Eintrittskarte berechtigt zu den in der Bestätigung aufgeführten Leistungen und Eintritten.

Die kaufende Person ist für die sichere Aufbewahrung der Eintrittskarte und des Identifikationscodes verantwortlich.

Codes dürfen nicht öffentlich verbreitet werden; Tickets sind nur an die vorgesehenen Gäste weiterzugeben.

Eine Eintrittskarte berechtigt nicht zum gleichzeitigen Eintritt mehrerer Personen.

Die von SW Agency vor dem Kauf bekannt gegebenen Regeln zur Übertragung, Namensänderung und Einschränkungen sind massgebend.

Die Übertragung einer Eintrittskarte bewirkt nicht automatisch die Übertragung einer Gewinnspielteilnahme. Diese bleibt mit der ursprünglich registrierten kaufenden Person verknüpft.

Die Einlasskontrolle liegt ausschliesslich bei SW Agency.

ARTIKEL 5 — ABSAGE, VERSCHIEBUNG UND RÜCKERSTATTUNG

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen besteht nach Schweizer Recht beim Kauf einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung an einem bestimmten Datum grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht.

Rückerstattungsbegehren wegen einer Meinungsänderung oder Nichterscheinens unterliegen den vor dem Verkauf veröffentlichten Bedingungen.

Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, ohne dass die vereinbarte Leistung erbracht wird, ist vorbehaltlich des anwendbaren Rechts die Rückerstattung des Ticketpreises und der erhobenen obligatorischen Gebühren vorgesehen.

Bei einer Verschiebung kann die kaufende Person das Ticket für den neuen Termin behalten oder gemäss den veröffentlichten Bedingungen eine Rückerstattung verlangen.

Fälle höherer Gewalt werden nach anwendbarem Recht beurteilt.

SW Agency trägt allein die vertragliche Verantwortung für Ticketrückerstattungen.

hype SWISS muss von SW Agency vereinnahmte Beträge nicht allein aufgrund der Partnerschaft zurückerstatten, ausser bei eigener Verpflichtung oder gesetzlicher Vorschrift.

SW Agency gibt die endgültigen Rückerstattungsfristen und Verfahren bekannt.

ARTIKEL 6 — FREIWILLIGE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL

Der Ticketkauf verpflichtet nicht zur Gewinnspielteilnahme.

Die kaufende Person kann frei entscheiden, ob sie teilnehmen möchte.

Eine Ablehnung führt zu:

Die Teilnahme erfordert eine gesonderte, freiwillige Zustimmung zum Reglement.

Das Zustimmungsfeld ist von der Annahme der Ticketverkaufsbedingungen getrennt.

Die Teilnahme führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Abonnement.


TEIL II — OFFIZIELLES REGLEMENT DES WERBEGEWINNSPIELS

ARTIKEL 7 — ZWECK, WERBECHARAKTER UND RECHTLICHER RAHMEN

7.1. Zweck

hype SWISS stellt drei Melon-Hype-Mobilfunkabonnements für 12, 24 beziehungsweise 36 kostenlose Monate als Preise bereit.

Das Gewinnspiel dient der Bewerbung der Veranstaltung und der Partnerschaft sowie dem Kennenlernen der hype SWISS-Dienstleistungen.

7.2. Werbecharakter

Das Gewinnspiel ist eine befristete Werbeaktion im Zusammenhang mit dem üblichen Verkauf von Eintrittskarten für eine tatsächlich stattfindende Veranstaltung.

Es ist auf Grundlage von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS; SR 935.51) ausgestaltet.

Ob diese Ausnahme anwendbar ist, hängt von der tatsächlichen Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen ab.

7.3. Übliche Preise und keine Zuschläge

Die Eintrittskarten werden zu den von SW Agency Sàrl bei vergleichbaren Veranstaltungen üblichen Preisen verkauft.

Diese Preise bleiben ungeachtet des Gewinnspiels unverändert.

Für das Gewinnspiel oder die Preise werden keine Preiserhöhungen, Werbegebühren, Beiträge oder Zuschläge erhoben.

Das Ticket berechtigt unabhängig von der Teilnahme zu einer tatsächlichen Veranstaltungsleistung.

Ein kostenpflichtiges Telekommunikationsabonnement, ein zusätzlicher Kauf oder eine weitere Zahlung ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

7.4. Einmalige Teilnahme und Vermeidung exzessiven Spiels

Pro Person ist nur eine Teilnahme gestattet.

Der Kauf zusätzlicher Eintrittskarten erhöht die Gewinnchancen nicht.

Es wird kein kostenpflichtiger Mechanismus für wiederholte Teilnahmen angeboten.

Die Aktion ist zeitlich begrenzt und enthält keine Mechanismen, die exzessives Spielen fördern sollen.

7.5. Rechtliche Einordnung

Die Aktion ist als Werbegewinnspiel ausgestaltet, das unter die Ausnahme nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d BGS fallen soll.

Die tatsächliche Anwendbarkeit richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und einer allfälligen Beurteilung durch die zuständigen Behörden.

Das Gewinnspiel darf nicht als «ohne Kaufverpflichtung» beworben werden, da nur berechtigte Käuferinnen und Käufer teilnehmen können.

ARTIKEL 8 — TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND EINMALIGE TEILNAHME

8.1. Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:

8.2. Einmalige Teilnahme

Eine Person = eine Teilnahme = höchstens ein Preis.

Mehrere Eintrittskarten, Konten oder E-Mail-Adressen erhöhen die Gewinnchancen nicht.

Die Teilnahme steht der bei der Bestellung identifizierten kaufenden Person zu, nicht automatisch deren Gästen.

8.3. Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar an der technischen Einrichtung, Organisation oder Kontrolle der Ziehung beteiligt sind, sowie Personen mit privilegiertem Zugang, der die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnte.

Ausschlüsse erfolgen nach objektiven Kriterien.

8.4. Identitätsprüfung

hype SWISS kann Nachweise zur Identität, zum Alter, zum Wohnsitz sowie zur regulatorisch vorgeschriebenen Aktivierung verlangen.

8.5. Betrug

Fingierte Teilnahmen, Manipulation, Identitätsmissbrauch oder betrügerische Mehrfachteilnahmen können nach dokumentierter Prüfung zum Ausschluss führen.

Gutgläubige Schreib- oder Eingabefehler können berichtigt werden, sofern die Fairness gewahrt bleibt.

ARTIKEL 9 — ANMELDUNG UND hype SWISS-KONTO

9.1. Anmeldung beim Kauf

Die kaufende Person kann durch freiwilliges Ankreuzen des dafür vorgesehenen Feldes auf der Quadra-Ticketplattform teilnehmen.

Das Feld ist nicht vorausgewählt.

Reglement und Datenschutzhinweise müssen vor der Zustimmung zugänglich sein.

9.2. Technische Übermittlung

Nach Zahlungsbestätigung werden die erforderlichen Angaben über die technische Verbindung der Plattformen an hype SWISS übermittelt.

9.3. Kontoerstellung oder -zuordnung

Besteht bereits ein hype SWISS-Konto, wird die Teilnahme diesem zugeordnet.

Andernfalls wird ein Konto entsprechend den mitgeteilten Informationen erstellt.

Die Kontoerstellung führt zu keinem automatischen kostenpflichtigen Abonnement.

9.4. Technische Ausschlüsse

Gratiseinladungen, Testbestellungen und Verkäufe an der Abendkasse nehmen über diesen Mechanismus nicht teil, sofern vor Beginn nichts anderes angekündigt wird.

Ohne zuvor wirksam erteilte Zustimmung erfolgt keine nachträgliche Anmeldung.

9.5. Plattformverantwortung

SW Agency bleibt für ihre Ticketplattform und die ihr zurechenbaren technischen Vorgänge verantwortlich.

hype SWISS verantwortet die auf ihrer eigenen Plattform verwalteten Anmeldungen und Vorgänge.

ARTIKEL 10 — TEILNAHMEZEITRAUM UND ANMELDESCHLUSS

10.1. Beginn

Die Anmeldung beginnt mit der offiziellen Aktivierung der Teilnahmeoption auf der Quadra-Plattform.

Das tatsächliche Datum und die Uhrzeit werden bei der Freischaltung angezeigt und in der veröffentlichten Reglementfassung dokumentiert.

10.2. Schluss

Die Anmeldung endet spätestens am Samstag, 31. Oktober 2026, um 02.00 Uhr, vorbehaltlich eines früheren Schlusses, falls die Ziehung während der Veranstaltung stattfindet.

In jedem Fall endet die Anmeldung vor Beginn der Ziehung.

Der genaue Anmeldeschluss wird vor Abschluss der Anmeldung mitgeteilt.

10.3. Zahlung

Die Zahlung muss vor dem tatsächlichen Anmeldeschluss bestätigt sein.

Unbezahlte Reservierungen oder unbestätigte Zahlungen berechtigen nicht zur Teilnahme.

10.4. Technische Verzögerungen

Eine rein technische Übermittlungsverzögerung zwischen Quadra und hype SWISS verlängert den Teilnahmezeitraum nicht.

Rechtzeitig bestätigte Bestellungen werden vor der Ziehung abgeglichen und geprüft.

10.5. Endgültiger Schluss

Nach Ablauf der Frist können keine neu teilnahmeberechtigt gewordenen Bestellungen aufgenommen werden.

Eine spätere Ziehung verlängert die Anmeldung nicht.

ARTIKEL 11 — RÜCKERSTATTUNGEN, STORNIERUNGEN UND BERICHTIGUNGEN

11.1. Vollständige Rückerstattung

Wird die einzige teilnahmeberechtigte Bestellung vor der Ziehung vollständig erstattet, entfällt die entsprechende Teilnahme.

11.2. Weitere berechtigte Bestellungen

Besteht eine weitere gültige, bezahlte Bestellung mit wirksamer Zustimmung zum Gewinnspiel, kann die einzige Teilnahme bestehen bleiben.

11.3. Teilrückerstattungen

Teilrückerstattungen werden einzeln geprüft und begründen keine zusätzlichen Teilnahmen.

11.4. Berichtigung der Identität

Nachprüfbare Eingabefehler können berichtigt werden.

Eine begründete Korrektur stellt nicht automatisch Betrug dar.

11.5. Rückerstattungen nach der Ziehung

Rückerstattungsbegehren nach der Ziehung, die sich auf einen Preis auswirken könnten, werden dokumentiert geprüft.

Sie bewirken weder automatisch den Verlust des Gewinns noch eine erneute Zuteilung.

11.6. Zuständigkeiten

SW Agency entscheidet über Ticketrückerstattungen und führt sie gemäss ihren Pflichten durch.

hype SWISS beurteilt lediglich mögliche Auswirkungen auf die Gültigkeit von Teilnahme und Gewinn.

ARTIKEL 12 — ZIEHUNGSTERMIN, ORT, VERFAHREN UND LIVEÜBERTRAGUNG

12.1. Datum

Die Ziehung findet statt:

Entweder während «La Quadra +40 – Geneva Halloween», in der Nacht von Freitag, 30. Oktober, auf Samstag, 31. Oktober 2026;

oder in den darauffolgenden Tagen, spätestens am Mittwoch, 4. November 2026, einschliesslich.

Die Ziehung findet erst nach Anmeldeschluss und Prüfung der Teilnahmeberechtigung statt.

12.2. Ort

Bei einer Ziehung während der Veranstaltung kann diese in den Halles de l’Île in Genf stattfinden.

Bei einer späteren Ziehung findet sie hier statt:

hype SWISS Center
12, rue des Gares
1201 Genf, Schweiz

12.3. Öffentliche Liveübertragung

Findet die Ziehung im hype SWISS Center statt, wird sie LIVE über die offiziellen Social-Media-Kanäle von hype SWISS übertragen.

Teilnehmende und Öffentlichkeit können die Ermittlung der Gewinner verfolgen.

Die Kanäle und das festgelegte Datum werden offiziell bekannt gegeben.

Es besteht weder eine Anwesenheits- noch eine Einschaltpflicht.

Bei einer technischen Störung ausschliesslich der Liveübertragung kann die Ziehung fortgesetzt werden, sofern sie überprüfbar und dokumentiert bleibt. Die Teilnehmenden werden angemessen informiert.

12.4. Bekanntgabe der Uhrzeit

Das genaue Datum und die Uhrzeit werden nach Festlegung möglichst vor Anmeldeschluss bekannt gegeben.

Eine Ziehung nach Mittwoch, 4. November 2026, ist nur bei begründeten aussergewöhnlichen Umständen, entsprechender Information und rechtmässiger Anpassung zulässig.

12.5. Teilnahmeliste

Nach Anmeldeschluss werden alle berechtigten Teilnahmen überprüft, Dubletten entfernt und die endgültige Liste mit Zeitstempel gesichert.

Korrekturen werden dokumentiert.

12.6. Auswahlverfahren

Die Ziehung erfolgt elektronisch mittels eines überprüfbaren Zufallsverfahrens unter gültigen Teilnahmen.

Drei unterschiedliche Gewinner werden ohne Zurücklegen ermittelt.

Die Reihenfolge der Preise lautet:

  1. Ein kostenloses Melon-Hype-Abonnement für 12 Monate.

  2. Ein kostenloses Melon-Hype-Abonnement für 24 Monate.

  3. Ein kostenloses Melon-Hype-Abonnement für 36 Monate.

Bereits ausgeloste Gewinner nehmen an den weiteren Ziehungen nicht teil.

12.7. Chancengleichheit

Jede berechtigte Person hat pro Ziehungsschritt eine Chance, solange sie nicht gewonnen hat.

Keinen Vorteil begründen:

12.8. Keine Anwesenheitspflicht

Eine persönliche Anwesenheit ist weder bei der Veranstaltung noch im hype SWISS Center erforderlich.

Die Abwesenheit beeinträchtigt den Gewinnanspruch nicht.

12.9. Darstellung des Ergebnisses

Visuelle Animationen, beispielsweise ein Glücksrad, zeigen ausschliesslich ein bereits ermitteltes Ergebnis an.

Sie bestimmen den Gewinner nicht.

12.10. Kontrolle und Nachvollziehbarkeit

Mindestens zwei Personen überwachen die Ziehung, darunter eine Person, die das Auswahlverfahren nicht allein konfiguriert hat.

Parameter, Ergebnisse und allfällige Korrekturen werden protokolliert.

Die Bekanntgabe bleibt unter Vorbehalt der Berechtigungsprüfung.


TEIL III — PREISE UND ZUTEILUNGSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 13 — ART, DAUER UND WERT DER PREISE

Drei verschiedene Gewinner erhalten je ein kostenloses Melon-Hype-Mobilfunkabonnement für eine festgelegte Dauer.

PreisAbonnementRichtwert
1. PreisMelon-Hype — 12 Monate kostenlosCHF 694.80
2. PreisMelon-Hype — 24 Monate kostenlosCHF 1’389.60
3. PreisMelon-Hype — 36 Monate kostenlosCHF 2’084.40
GESAMT72 kostenlose MonateCHF 4’168.80

Die Werte beruhen auf dem Melon-Hype-Katalogpreis von CHF 57.90 monatlich mit Stand vom 13. Oktober 2026.

Die Preise bestehen aus Telekommunikationsdienstleistungen und nicht aus Geldbeträgen.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Spätere Tarifänderungen dürfen die zugesicherte kostenlose Laufzeit nicht verkürzen.

ARTIKEL 14 — ENTHALTENE LEISTUNGEN

Jeder Preis umfasst die Leistungen des Angebots Melon-Hype Mobile Premium, insbesondere:

Das offizielle Melon-Hype-Produktdatenblatt mit den enthaltenen Destinationen, technischen Merkmalen und Fair-Use-Regeln ergänzt dieses Reglement.

Die Verfügbarkeit hängt von Netzabdeckung und Gerätekompatibilität ab.

hype SWISS erbringt die Dienstleistungen direkt.

Die AGB Mobile & Data gelten vorbehaltlich der hier garantierten Sondervorteile.

ARTIKEL 15 — AUSGESCHLOSSENE LEISTUNGEN UND KOSTEN

Nicht enthalten sind:

Ausdrücklich bestellte Zusatzleistungen werden nach vorheriger Information zu den gültigen Tarifen verrechnet.

Die Teilnahme selbst verursacht keine Abbuchung.

Für die Einforderung eines Preises wird kein Abonnementspreis verlangt.

Für nicht genutzte kostenlose Leistungen besteht vorbehaltlich zwingender Rechte kein Anspruch auf Geldersatz.

ARTIKEL 16 — BENACHRICHTIGUNG UND GELTENDMACHUNG DER PREISE

16.1. Benachrichtigung

Nach Prüfung der Berechtigung informiert hype SWISS die Gewinner einzeln, insbesondere per E-Mail.

Die Nachricht bezeichnet den Preis, die erforderlichen Nachweise und das Vorgehen.

16.2. Frist

Jeder Gewinner hat 30 Kalendertage Zeit, den Preis ausdrücklich anzunehmen und geltend zu machen.

Die Frist beginnt am Tag nach Empfang der Benachrichtigung oder, wenn der Empfang nicht nachweisbar ist, am Tag nach dokumentierter elektronischer Zustellung an die korrekt angegebene Adresse, sofern keine Fehlermeldung vorliegt.

16.3. Ort

hype SWISS Center
12, rue des Gares
1201 Genf

Die Identität ist mit einem gültigen amtlichen Dokument nachzuweisen.

hype SWISS informiert über die praktischen Abläufe.

16.4. Erinnerung

Soweit zumutbar, versendet hype SWISS vor Fristablauf eine Erinnerung.

16.5. Fehlende Geltendmachung

Wird der Preis nicht fristgerecht und gültig geltend gemacht, kann der Gewinnanspruch verfallen.

Ein nachgewiesenes unverschuldetes Hindernis wird individuell geprüft.

16.6. Technische Verzögerung

Eine rechtzeitig angenommene Geltendmachung bleibt bei technischen Verzögerungen gültig, die hype SWISS zuzurechnen sind oder ausserhalb der Kontrolle des Gewinners liegen.

16.7. Verantwortlichkeit

hype SWISS ist für Benachrichtigung, Zuteilung und Übergabe der Preise verantwortlich.

SW Agency hat keine Pflicht zur Bereitstellung oder Aktivierung der Abonnements.

ARTIKEL 17 — AKTIVIERUNG, RUFNUMMERNPORTIERUNG, KOSTENFREIHEIT UND ABONNEMENTSENDE

17.1. Aktivierungsfrist

Der Gewinner hat 90 Tage ab der endgültigen Bestätigung seines Gewinns Zeit, die für die Aktivierung des gewonnenen Abonnements erforderlichen Schritte einzuleiten.

hype SWISS kann die Frist aus berechtigten Gründen verlängern, insbesondere bei technischen oder administrativen Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs des Gewinners liegen.

Ein innerhalb dieser Frist gültig eingereichter Antrag auf Rufnummernportierung gilt als rechtzeitig gestellt, auch wenn die tatsächliche Übertragung erst später erfolgt.

17.2. Aktivierungsvoraussetzungen

Die Aktivierung setzt Folgendes voraus:

Der Berechtigte muss die für die Aktivierung oder Rufnummernportierung erforderlichen und zumutbaren Angaben und Unterlagen bereitstellen.

17.3. Neue Rufnummer oder Beibehaltung der bisherigen Rufnummer

Bei der Geltendmachung seines Gewinns wählt der Gewinner eine der folgenden drei Möglichkeiten:

a) Neue Mobilrufnummer

hype SWISS weist dem Gewinner eine neue Schweizer Mobilrufnummer zu. Diese wird je nach technischer Verfügbarkeit und Wunsch des Berechtigten auf einer neuen physischen SIM-Karte oder als eSIM bereitgestellt.

b) Beibehaltung der bisherigen Rufnummer — Rufnummernportierung

Der Gewinner kann seine bisherige Schweizer Mobilrufnummer von einem anderen Anbieter zu hype SWISS übertragen lassen, sofern er rechtmässiger Vertragsinhaber des entsprechenden Anschlusses ist.

Die Übertragung erfolgt im Rahmen des geltenden Rufnummernportierungsverfahrens.

hype SWISS reicht den Portierungsantrag im Namen des Gewinners auf Grundlage einer ordnungsgemäss unterzeichneten Portierungsvollmacht ein.

Der Gewinner darf seinen bestehenden Vertrag beim bisherigen Anbieter vor der Rufnummernübertragung nicht selbst kündigen.

Die Beendigung des entsprechenden Mobilfunkdienstes beim bisherigen Anbieter erfolgt im Rahmen des Portierungsverfahrens gemäss den anwendbaren Bedingungen.

Allfällige Kosten einer vorzeitigen Vertragsauflösung, vertragliche Verpflichtungen, Mindestvertragslaufzeiten, verbleibende Monatsgebühren oder sonstige beim bisherigen Anbieter geschuldete Beträge gehen gemäss Artikel 15 dieses Reglements vollständig zulasten des Gewinners.

Ein innerhalb der in Artikel 17.1 vorgesehenen Frist von 90 Tagen gültig eingereichter Portierungsantrag gilt als fristgerecht, selbst wenn die tatsächliche Übertragung der Rufnummer erst nach Ablauf dieser Frist erfolgt.

c) Bestehender hype SWISS-Mobilfunkanschluss

Ist der Gewinner bereits Mobilfunkkunde von hype SWISS, kann der Gewinn auf seinen bestehenden Anschluss angewendet werden.

Dieser Anschluss wird unter Beibehaltung der bisherigen Rufnummer gemäss den anwendbaren technischen und vertraglichen Bedingungen auf das Angebot Melon-Hype umgestellt.

Der Berechtigte erhält die dem gewonnenen Preis entsprechende kostenlose Laufzeit ab dem vereinbarten Datum der Umstellung auf Melon-Hype.

17.4. Beginn der kostenlosen Laufzeit

Die kostenlose Laufzeit beginnt:

Anschliessend läuft die kostenlose Nutzung entsprechend dem gewonnenen Preis während 12, 24 oder 36 Monaten ununterbrochen.

Die für die technische Durchführung einer Rufnummernportierung benötigte Zeit verkürzt die gewonnene kostenlose Laufzeit nicht.

17.5. Garantierte Kostenfreiheit

Die monatlichen Grundgebühren des gewonnenen Melon-Hype-Abonnements werden während der gesamten zugeteilten Laufzeit vollständig erlassen.

Nicht im Abonnement enthaltene Dienstleistungen, Optionen oder Verbindungen können gemäss den anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifen nach angemessener vorheriger Information verrechnet werden.

17.6. Freiwilliger Tarifwechsel

Ein freiwilliger Wechsel zu einem anderen hype SWISS-Mobilfunktarif kann zum Verlust des verbleibenden Gewinnvorteils führen, sofern dies den vom Berechtigten ausdrücklich angenommenen Bedingungen entspricht.

17.7. Vorzeitige Kündigung

Eine freiwillige vorzeitige Kündigung des Abonnements kann zum Verlust der noch nicht genutzten kostenlosen Laufzeit führen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

17.8. Ende der gewonnenen Laufzeit

Nach Ablauf der gewonnenen Laufzeit erfolgt weder eine automatische kostenpflichtige Verlängerung noch eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement.

Jede kostenpflichtige Fortsetzung des Dienstes setzt die ausdrückliche Zustimmung des Berechtigten und den Abschluss eines Vertrags mit Angabe der anwendbaren Tarifbedingungen voraus.

Andernfalls endet die kostenlose Leistung zum vorgesehenen Ablaufdatum, vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen und technischen Bestimmungen, insbesondere zur Rufnummernportierung.

17.9. Anwendbare Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB Mobile & Data von hype SWISS regeln die Aktivierung, Rufnummernportierung, Nutzung und Erbringung der Telekommunikationsdienste.

Die den Gewinnern durch dieses Reglement ausdrücklich garantierten Sondervorteile, insbesondere die Laufzeit und Kostenfreiheit des Abonnements, bleiben uneingeschränkt bestehen und haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Bestimmungen.

ARTIKEL 18 — PERSÖNLICHER CHARAKTER, VERZICHT UND NEUZUTEILUNG

Die Preise sind persönlich, nicht übertragbar und nicht in Bargeld umwandelbar.

Eine Übertragung setzt die vorherige schriftliche Zustimmung von hype SWISS voraus.

Ein Gewinner kann ausdrücklich auf seinen Preis verzichten.

Daraus entsteht vorbehaltlich zwingender Rechte kein Anspruch auf finanziellen Ersatz.

Ist eine Bereitstellung aus technischen oder regulatorischen Gründen, die nicht vom Gewinner zu vertreten sind, unmöglich, bemüht sich hype SWISS um eine angemessene Lösung, welche die zugesicherten Vorteile soweit möglich wahrt.

Bei nachgewiesenem Betrug, nicht fristgerechter Geltendmachung oder Ablehnung kann der Preis nach dokumentierter Prüfung aberkannt werden.

Eine Neuzuteilung erfolgt nach einem objektiven, nachvollziehbaren und vor Beginn angekündigten Verfahren.

Möglich ist eine dokumentierte manuelle Zuteilung an berechtigte Ersatzgewinner gemäss einer zuvor zufällig bestimmten Reihenfolge.

Pro Person darf nur ein Preis vergeben werden.


TEIL IV — PERSONENDATEN UND AMBASSADOR-PROGRAMM

ARTIKEL 19 — DATENBEARBEITUNG UND -ÜBERMITTLUNG

SW Agency bearbeitet Daten für Ticketverkauf und Veranstaltungsorganisation.

hype SWISS bearbeitet die für Gewinnspielverwaltung, Konten, Ziehung und Preisübergabe notwendigen Daten.

Übermittelt werden können:

Vollständige Kredit- oder Debitkartendaten werden nicht für das Gewinnspiel an hype SWISS übertragen.

Die Bearbeitung dient den angekündigten Zwecken, insbesondere:

Jede Gesellschaft verantwortet ihre eigenen Datenbearbeitungen.

Zwischen den Plattformen werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen eingesetzt.

ARTIKEL 20 — hype SWISS-KONTO, AMBASSADOR-PROGRAMM UND MARKETING

20.1. Kundenkonto

Falls noch kein hype SWISS-Konto besteht, wird eines erstellt.

Dies erfolgt ausschliesslich für die angekündigten Zwecke und begründet kein kostenpflichtiges Abonnement.

20.2. Ambassador-Zuordnung

Im Rahmen dieser Aktion erstellte neue Konten werden folgendem Ambassador-Partner zugeordnet:

Sammy Wasem

Ambassador-Code: SAMMY-9538

Die Zuordnung erfolgt nach den technischen Plattformregeln.

20.3. Bestehende Konten

Bestehende hype SWISS-Konten behalten ihre bisherige Ambassador-Zuordnung.

20.4. Keine automatische Provision

Die blosse Teilnahme löst keine Ambassador-Provision aus.

Allfällige Provisionen richten sich ausschliesslich nach den Bedingungen des Ambassador-Programms und provisionsberechtigten Geschäften.

20.5. Keine automatische geschäftliche Verpflichtung

Die technische Codezuordnung gilt nicht als automatische Annahme der Ambassador-Programmbedingungen.

Sie begründet weder Kauf- noch Verkaufsverpflichtungen.

20.6. Marketingeinwilligung

Newsletter oder elektronische Werbung, für die eine Einwilligung erforderlich ist, bedürfen einer gesonderten freiwilligen Zustimmung.

Eine Ablehnung hat keinen Einfluss auf Ticket, Teilnahme oder Gewinnchancen.

ARTIKEL 21 — AUFBEWAHRUNG, VERTRAULICHKEIT UND BETROFFENENRECHTE

Zugriff auf Personendaten haben nur Mitarbeitende und Dienstleister, die diese für die angekündigten Zwecke benötigen.

Speziell für das Gewinnspiel erhobene Daten von Nichtgewinnern werden spätestens 90 Tage nach Ablauf der Preisgeltendmachungsfrist gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzliche Pflicht oder Streitigkeit eine längere Aufbewahrung rechtfertigt.

Daten von Gewinnern können während der Leistungserbringung und für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden.

Kundenkontodaten können für vom Gewinnspiel unabhängige Zwecke gemäss Datenschutzerklärung aufbewahrt werden.

Ausweiskopien werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Auslandübermittlungen und Auftragsbearbeitungen müssen das Schweizer Datenschutzrecht einhalten.

Betroffene können ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen, insbesondere Auskunft, Berichtigung und im gesetzlichen Rahmen Löschung verlangen.

Ein Rückzug vor der Ziehung lässt die Rechte aus dem Ticket unberührt.

Kontakt hype SWISS: hype@hype.swiss

Ticketbezogene Anfragen sind an SW Agency zu richten.

ARTIKEL 22 — ÖFFENTLICHE BEKANNTGABE UND RECHT AM EIGENEN BILD

Ergebnisse können während der Veranstaltung oder im LIVE-Stream aus dem hype SWISS Center bekannt gegeben werden.

Die Veröffentlichung beschränkt sich auf angemessene Angaben zur Identifizierung der Gewinner, beispielsweise:

Vollständige E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere private Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht.

Die erkennbare Verwendung von Fotos, Videos oder Aussagen zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Zustimmung, soweit gesetzlich erforderlich.

Die Preiszuteilung ist davon unabhängig.

SW Agency verantwortet Aufnahmen und Mitteilungen zu ihrer Veranstaltung.

hype SWISS verantwortet ihre eigenen Mitteilungen zum Gewinnspiel und den Gewinnern.


TEIL V — HAFTUNG, BESCHWERDEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ARTIKEL 23 — STÖRUNGEN, BESCHWERDEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

23.1. Grundsatz

Jede Gesellschaft ist für ihre eigenen Handlungen, Zusagen und Pflichten verantwortlich.

Eine allgemeine vertragliche Solidarhaftung entsteht nicht.

23.2. Beschwerden an SW Agency

SW Agency ist zuständig für:

23.3. Beschwerden an hype SWISS

hype SWISS ist zuständig für:

23.4. Technische Störungen

Wesentliche Störungen werden durch die zuständige Gesellschaft geprüft.

Entscheide müssen begründet, verhältnismässig und nachvollziehbar sein.

Ein Ausfall der Liveübertragung führt nicht zwingend zur Ungültigkeit einer ordnungsgemäss durchgeführten und dokumentierten Ziehung.

Eine ausserordentliche Verschiebung wird bekannt gegeben und darf erworbene Rechte nicht rückwirkend beeinträchtigen.

23.5. Schriftliche Beschwerden

Beschwerden zum Gewinnspiel sind mit Angaben zur Identifikation der Teilnahme an hype SWISS zu richten.

Für eine effiziente Behandlung wird eine unverbindliche Frist von 30 Tagen ab Ziehung beziehungsweise Bekanntgabe des angefochtenen Entscheids empfohlen.

Gesetzliche Rechte und zwingende Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.

23.6. Haftung

Keine Gesellschaft übernimmt ausschliesslich der anderen zuzurechnende Vertragspflichten, ausser bei ausdrücklicher Vereinbarung oder gesetzlicher Pflicht.

Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder gesetzlich nicht ausschliessbare Ansprüche wird nicht ausgeschlossen.

23.7. Beweise

Technische Protokolle, Zeitstempel, Teilnahmelisten und Ziehungsprotokolle können als Beweismittel dienen.

Der Gegenbeweis bleibt zulässig.

ARTIKEL 24 — ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSRANGFOLGE UND GÜLTIGKEIT

24.1. Recht

Es gilt Schweizer Recht, insbesondere die einschlägigen Vorschriften des Obligationenrechts, des Geldspielgesetzes, des Lauterkeitsrechts und des Datenschutzrechts.

Zwingende Vorschriften bleiben vorbehalten.

24.2. Vertragliche Selbstständigkeit

Die Teilnahme an einer Veranstaltung von SW Agency und einem zugehörigen Gewinnspiel begründet keinen einheitlichen Vertrag, der beide Gesellschaften unterschiedslos verpflichtet.

Jedes Vertragsverhältnis bleibt selbstständig.

24.3. Bedingungen von SW Agency

Die AGB von SW Agency gelten ausschliesslich für Veranstaltungsorganisation, Tickets, Einlass, Zahlungen und Rückerstattungen.

24.4. Gewinnspielreglement

Dieses Reglement regelt Teilnahme, Berechtigung, Auslosung, Preiszuteilung und Geltendmachung.

24.5. Vorrang der hype SWISS-Bedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von hype SWISS, insbesondere die AGB Mobile & Data, haben Vorrang für sämtliche von hype SWISS erbrachten Telekommunikationsprodukte, Abonnements und Dienstleistungen.

Sie regeln insbesondere:

Die im vorliegenden Reglement ausdrücklich garantierten Vorteile, insbesondere Dauer, Kostenfreiheit und Ausschluss einer automatischen kostenpflichtigen Fortsetzung, gehen entgegenstehenden allgemeinen Bestimmungen vor.

24.6. Keine gegenseitige Vertretung

Keine Gesellschaft darf ohne ausdrückliche Zustimmung die Bedingungen oder Pflichten der anderen ändern.

Eine finanzielle oder vertragliche Solidarhaftung wird nicht vermutet.

24.7. Zwingende Rechte

Gesetzlich zwingende Rechte von Käufern und Teilnehmenden bleiben unberührt.

24.8. Teilnichtigkeit

Die Ungültigkeit einer einzelnen Klausel bewirkt im gesetzlich zulässigen Rahmen nicht automatisch die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen.

24.9. Gerichtsstand

Vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände sind die zuständigen Gerichte des Kantons Genf für Streitigkeiten zum Gewinnspiel zuständig.

24.10. Sprache

Massgebend ist die offiziell veröffentlichte französische Fassung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Übersetzungen und Werbeunterlagen dienen der Information.

24.11. Inkrafttreten

Das Reglement tritt mit seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Bestehende Verträge werden dadurch nicht geändert.

Spätere Änderungen dürfen bereits wirksam erworbene Rechte nicht rückwirkend beeinträchtigen.


OFFIZIELLE KONTAKTDATEN

SW AGENCY SÀRL

SW Agency Sàrl – La Quadra
7, rue Émile-Nicolet
1205 Genf
Schweiz

Veranstalterin und Verantwortliche für den Ticketverkauf.

hype SWISS SÀRL

hype SWISS Sàrl
12, rue des Gares
1201 Genf
Schweiz

UID: CHE-432.029.501
BAKOM: FST 2002157

E-Mail: hype@hype.swiss
Telefon: +41 22 404 05 55
Website: www.hype.swiss

Offizielle Partnerin, verantwortlich für Zuteilung und Übergabe der Preise sowie für die entsprechenden Telekommunikationsleistungen.


JUST HYPE IT!

GESAMTWERT ALLER ANGEBOTENEN PREISE: CHF 4'168.80

Angegebene Werte exkl. MWST.

LISTE DER PREISE UND EINZELWERTE:

1. Melon-Hype mobile : 1, 2 et 3 ans offerts - Angebotener Gesamtwert : CHF 4'168.80

a) Melon-Hype mobile : 12 mois offerts

WERT CHF 57.90 x 12 = CHF 694.80

b) Melon-Hype mobile : 24 mois offerts

WERT CHF 57.90 x 24 = CHF 1'389.60

c) Melon-Hype mobile : 36 mois offerts

WERT CHF 57.90 x 36 = CHF 2'084.40