Allgemeine Verkaufsbedingungen - Mobile & Daten
Archivierte Fassung vor dem 9. September 2026.
Mobile- und Datenabonnemente, SIM/eSIM, Roaming, Portierung und verbundene Dienste
hype SWISS Sàrl - 12, rue des Gares - CH-1201 Genève - Suisse - IDE/UID : CHE-432.029.501 - hype@hype.swiss - +41 22 404 05 55 - hype.swiss
Beim BAKOM/OFCOM registrierter Fernmeldedienstanbieter - FST 2002157
Konsolidierte Fassung - September 2026 - Versionskennung: CGV-MOBILE-DATA-2026-09. Für in der Schweiz abgeschlossene Verträge ist die französische Fassung massgebend, vorbehaltlich zwingender anwendbarer Bestimmungen.
Dieses Dokument ist eigenständig und ist zusammen mit der Bestellbestätigung, allfälligen Besonderen Bedingungen, den hype SWISS Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu lesen.
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Mobile & Daten (nachfolgend «AVB Mobile & Daten») regeln Abschluss, Erfüllung, Nutzung, Abrechnung, Änderung, Sperrung und Beendigung von Verträgen über die von hype SWISS angebotenen Mobile- und Datendienste.
Sie gelten insbesondere für Mobile- und Datenabonnemente, SIM-Karten und eSIM, Multi Device-SIM, Anrufe, SMS, mobile Daten, 4G/5G-Dienste, Rufnummernportierung, Roaming, Daten- und Roaming-Pakete, die Option Fullspeed, nicht im Abonnement enthaltene Verbindungen, Mehrwertdienste, Premium/VIP-Rufnummern und unmittelbar damit verbundene Zusatzleistungen.
Der Mobile-&-Data-Katalog, das Angebotsblatt und die Bestellbestätigung bestimmen die Leistungsmerkmale, Inklusivvolumen, Schwellenwerte, Preise und besonderen Bedingungen des gewählten Dienstes.
2. Begriffsbestimmungen
«Kunde» ist jede natürliche oder juristische Person, die mit hype SWISS einen Vertrag abschliesst. «Konsument» ist eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. «Geschäftskunde» handelt überwiegend im Rahmen einer wirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen, vereinsbezogenen oder institutionellen Tätigkeit.
«Dienst» bezeichnet jede direkt oder indirekt von hype SWISS erbrachte Leistung. «Partner» umfasst insbesondere Netzbetreiber, Wholesale-Anbieter, MVNO/MVNE-Anbieter, Roaming- und Nummerierungsanbieter, technische Dienstleister, Plattform- und Zahlungsanbieter sowie Unterauftragnehmer.
3. Vertragliche Rangordnung
Soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt, gilt folgende Rangordnung:
- Einzelvertrag oder Bestellbestätigung;
- Besondere Bedingungen und allfälliges SLA;
- ausdrücklich anwendbare Aktionsbedingungen;
- detailliertes Angebotsblatt;
- Mobile-&-Data-Katalog und anwendbare Tarifliste;
- diese AVB Mobile & Daten;
- Allgemeine Nutzungsbedingungen hype SWISS;
- Datenschutzerklärung und weitere anwendbare Richtlinien;
- technische Weisungen. Ein höherrangiges Dokument geht nur für den ausdrücklich geregelten Sachbereich vor. Zwingendes Recht hat in jedem Fall Vorrang.
4. Vorvertragliche Informationen
Vor Vertragsabschluss stellt hype SWISS die wesentlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere Identität von hype SWISS, gewähltes Angebot, monatlicher Preis inkl. MwSt., einmalige Gebühren, Inklusivleistungen, Datenvolumen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fair-Use-Schwellen, Roaming, Tarife ausserhalb des Abonnements, Optionen, allfällige Mindestdauer, Verlängerung, Angebotswechsel, Kündigung, Portierung, Aktionen und Folgen einer vorzeitigen Kündigung.
5. Vertragsschluss
Die Darstellung eines Dienstes auf hype.swiss stellt nicht zwingend ein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Bestellung des Kunden ist ein Antrag auf Vertragsabschluss.
Der Vertrag kommt zustande, wenn hype SWISS eine vollständige Bestellung erhalten, die erforderlichen Prüfungen vorgenommen, die Bestellung angenommen und den Dienst bestätigt oder aktiviert hat. Eine automatische Empfangsbestätigung ist nicht zwingend die endgültige Annahme.
6. Ablehnung oder Aufschub einer Bestellung
hype SWISS kann eine Bestellung aus objektiven Gründen ablehnen, aufschieben oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig machen, insbesondere bei:
- unvollständigen oder unrichtigen Angaben;
- nicht überprüfbarer Identität;
- begründetem Betrugsrisiko;
- früheren fälligen Schulden;
- ungenügender Bonität;
- technischer oder regulatorischer Unmöglichkeit;
- nicht möglicher Bereitstellung oder Ablehnung durch einen Partner;
- früherer offensichtlich missbräuchlicher oder betrügerischer Nutzung. Für einen letztlich nicht erbringbaren Dienst vereinnahmte Beträge werden zurückerstattet, vorbehaltlich bereits erbrachter Leistungen und nicht rückforderbarer externer Kosten, soweit deren Abzug rechtlich zulässig ist.
7. Identifizierung des Kunden
Der Kunde muss richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen. hype SWISS kann einen Identitätsnachweis, elektronische Identifizierung, Adresse, Wohnsitznachweis, Vollmacht, Portierungsunterlagen sowie für Sicherheit oder gesetzliche Pflichten erforderliche Informationen verlangen.
Aktuell vorgesehene Standardgebühr für die automatische Identitätsprüfung: CHF 5.95 inkl. MwSt., sofern nicht kostenlos oder inbegriffen.
8. Bonität, Kaution und Limiten
Bei objektiver Rechtfertigung kann hype SWISS Vorauszahlung, Kaution, gültiges Zahlungsmittel, Kredit- oder Nutzungslimite oder Zwischenzahlung verlangen. Eine Kaution kann mit fälligen Forderungen verrechnet werden. Ein verbleibender Saldo wird nach vollständiger Beendigung der Vertragsbeziehung zurückerstattet.
9. Mobile-Abonnemente
Das aktuelle Mobile-Sortiment umfasst insbesondere die folgenden Angebote. Massgebend für den konkret abgeschlossenen Leistungsumfang sind Angebotsblatt und Bestellbestätigung.
| Angebot | Preis inkl. MwSt. / Monat | Wesentliche Leistungen |
|---|---|---|
| Lychee-Hype Mobile Mini | CHF 7.90 | 1 GB Schweiz |
| Cherry-Hype Mobile Basic | CHF 15.90 | Anrufe/SMS CH + 5 GB |
| Watermelon-Hype Mobile Classic | CHF 23.90 | Anrufe/SMS CH, unlimitierte Daten, 40 GB volle Geschwindigkeit, 1 GB Zone 1 |
| Papaya-Hype Mobile Europe | CHF 32.90 | CH + Zone 1, 100 GB CH volle Geschwindigkeit, 5 GB Zone 1 |
| Dragonfruit-Hype Mobile Europe+ | CHF 47.90 | 200 GB CH volle Geschwindigkeit, 30 GB Zone 1 |
| Melon-Hype Mobile Premium | CHF 57.90 | 200 GB CH volle Geschwindigkeit, 60 GB Zone 1 |
10. Datenabonnemente
Datenabonnemente sind insbesondere für Tablets, Computer, mobile Router und andere kompatible Geräte bestimmt. Anrufe und SMS sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
| Angebot | Daten Schweiz | Preis inkl. MwSt. / Monat |
|---|---|---|
| Lime-Hype Data Mini | 1 GB | CHF 3.65 |
| Pear-Hype Data Basic | 5 GB | CHF 9.49 |
| Plum-Hype Data Plus | 30 GB | CHF 18.24 |
| Pomegranate-Hype Data Max | 100 GB | CHF 29.92 |
Künftige Tarifänderungen werden gemäss diesen AVB mitgeteilt.
11. Aktionsprogramm -75 % / -50 % / -25 %
11.1 Grundsatz
Das hype SWISS Aktionsprogramm gilt ausschliesslich für ausdrücklich berechtigte, monatlich abgerechnete wiederkehrende Abonnemente. Der Rabatt gilt nur für den wiederkehrenden monatlichen Grundpreis des berechtigten Abonnements.
| Zeitraum | Rabatt | Verrechneter Betrag |
|---|---|---|
| 1. Monat | -75 % | 25 % des normalen Monatspreises |
| 2. Monat | -50 % | 50 % des normalen Monatspreises |
| 3. Monat | -25 % | 75 % des normalen Monatspreises |
| Ab 4. Monat | Kein Rabatt | 100 % des normalen Monatspreises |
11.2 Jede neue berechtigte Bestellung startet einen neuen Zyklus
Die frühere Beschränkung auf eine einmalige Nutzung pro Kunde entfällt. Jede neue, eigenständige Bestellung, die von hype SWISS gültig angenommen wird und ein oder mehrere neue berechtigte monatliche Abonnemente enthält, startet einen neuen Zyklus -75 % / -50 % / -25 %. Das Programm knüpft an die Bestellung eines neuen berechtigten Abonnements und nicht an die historisch erste Bestellung des Kunden an.
11.3 Bestehende Kunden
Ein Kunde, der bereits Dienste von hype SWISS nutzt oder schon einen früheren Aktionszyklus erhalten hat, kann bei einer neuen berechtigten Bestellung erneut einen Zyklus erhalten.
11.4 Mehrere Abonnemente in einer Bestellung
Alle berechtigten monatlichen Abonnemente derselben Bestellung profitieren vom Programm. Die Berechnung erfolgt je berechtigter Abonnementposition separat.
11.5 Unabhängige Zyklen
Jede Bestellung hat ihren eigenen Zyklus. Ein Kunde kann daher gleichzeitig mehrere Aktionszyklen haben, wenn berechtigte Bestellungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sind.
11.6 Potenziell berechtigte Produkte
- monatliche Mobile-Abonnemente;
- monatliche Datenabonnemente;
- monatliches Internet/Wi-Fi;
- monatliches TV;
- monatliche Festnetz-/VoIP-Dienste;
- monatlicher Business Trunk;
- monatlicher Microsoft Teams Trunk;
- monatlicher vPBX;
- monatliche Fruity Baskets und Bundles.
11.7 Ausgeschlossene Positionen
- Data Boosts und Roaming-Pakete;
- Einmalkäufe, Geräte, Smartphones, Router und Zubehör;
- SIM/eSIM, Aktivierung, Identitätsprüfung und Portierung;
- Lieferung, Installation, Einsätze und einmalige Optionen;
- Nutzung ausserhalb des Abonnements und Mehrwertdienste;
- Prepaid- oder Jahrespläne;
- Premium/VIP-Rufnummern und Premium/VIP-Auswahlgebühren;
- Mahn- und Wiederaufschaltungsgebühren;
- Zinsen, Konventionalstrafen oder Entschädigungen.
11.8 Fruity Baskets und Bundles
Wird ein Bundle zu einem einzigen monatlichen Gesamtpreis verkauft, gilt die Aktion einmal auf diesen Gesamtpreis und nicht nochmals auf bereits darin enthaltene Komponenten. Werden mehrere Abonnemente separat verrechnet, wird der Rabatt je berechtigter Position separat berechnet.
11.9 Angebotswechsel
Ein blosser Wechsel des Tarifs auf einer bestehenden Linie startet das Programm nicht automatisch neu. Entsteht tatsächlich ein separates neues Abonnement und wird es ausdrücklich als neue berechtigte Bestellung behandelt, kann ein neuer Zyklus gewährt werden.
11.10 Darstellung
Warenkorb, Checkout und Bestätigung müssen den Normalpreis, die Preise für Monat 1, 2 und 3, den Preis ab Monat 4 und zu 100 % verrechnete Positionen klar ausweisen.
12. Mindestdauer und Bedingtheit der Aktionen
Das Aktionsprogramm beseitigt keine für das Abonnement geltende Mindestdauer. Besteht eine Mindestdauer, werden Aktionen und andere Vorteile unter der Bedingung gewährt, dass diese Mindestdauer eingehalten wird. Die Bedingung muss dem Kunden vor Bestellbestätigung mitgeteilt werden.
13. Vorzeitige Kündigung
13.1 Grundsatz
Kündigt der Kunde ein Abonnement vor Ablauf der Mindestdauer aus einem ihm zurechenbaren Grund und ohne gesetzliches oder vertragliches Recht auf kostenfreie vorzeitige Kündigung, verliert er die mit dem betroffenen Abonnement verbundenen Rabatte und Aktionsvorteile.
13.2 Rückbelastung bereits gewährter Rabatte
Bereits rabattiert verrechnete Monatsgebühren werden zum bei Vertragsabschluss geltenden normalen Monatspreis ohne Rabatt neu berechnet. Der Kunde bezahlt die Differenz zwischen Normalpreis und bereits bezahltem Betrag. Eine bereits bezahlte Monatsgebühr wird nicht doppelt verrechnet; zurückgefordert wird nur der entfallende Rabatt.
13.3 Verbleibende Mindestdauer
Zusätzlich ist der Betrag für die verbleibende Mindestdauer zum normalen Monatspreis ohne Aktion zu bezahlen, anteilig vom Wirksamkeitsdatum der Kündigung bis zum Ende der vertraglichen Mindestdauer.
13.4 Vertragliche Pauschalentschädigung
Zusätzlich ist eine pauschale Vertragsentschädigung von CHF 250.- je vorzeitig gekündigtem Abonnement geschuldet. Sie kommt zu den zurückbelasteten Aktionen, den Gebühren der Restlaufzeit, Nutzungskosten, Geräten und weiteren unabhängig fälligen Forderungen hinzu. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
13.5 Berechnung
Betrag bei vorzeitiger Kündigung = A. Rückbelastung bereits gewährter Aktionen + B. Normalpreis für die verbleibende Mindestdauer + C. CHF 250.- Pauschalentschädigung + D. weitere unabhängig fällige Beträge.
13.6 Mehrere Abonnemente
Sind mehrere Abonnemente betroffen, erfolgt die Berechnung für jedes separat. CHF 250.- gelten je tatsächlich vor Ablauf der Mindestdauer gekündigtem Abonnement.
13.7 Ausnahmen
Soweit zwingendes Recht oder ein besonderes vertragliches Recht eine vorzeitige Kündigung ohne diese Kosten gestattet, dürfen keine entsprechenden Rückbelastungen, künftigen Monatsgebühren oder Entschädigungen verlangt werden.
14. Daten- und Roaming-Pakete
Der Katalog umfasst insbesondere die folgenden Pakete. Sie sind Einmalkäufe und profitieren nicht automatisch vom Programm -75 % / -50 % / -25 %.
| Paket | Ziel | Volumen | Preis inkl. MwSt. |
|---|---|---|---|
| Kiwi-Hype | Schweiz | 1 GB | CHF 6.13 |
| Apricot-Hype | Schweiz | 3 GB | CHF 14.30 |
| Coconut-Hype | Schweiz | 8 GB | CHF 32.54 |
| Mango-Hype | Zone 1/2 | 1 GB | CHF 8.76 |
| Pineapple-Hype | Zone 1/2 | 10 GB | CHF 58.37 |
| Passionfruit-Hype | Zone 3 | 1 GB | CHF 27.73 |
| Guava-Hype | Zone 3 | 10 GB | CHF 240.79 |
| Fig-Hype | Zone 4 | 1 GB | CHF 124.04 |
| Blueberry-Hype | Zone 5 | 50 MB | CHF 20.43 |
| Cranberry-Hype | Zone 6 | 50 MB | CHF 175.12 |
15. Gültigkeit der Pakete
Pakete bleiben nutzbar, sofern die Linie aktiv ist, das Angebot kompatibel ist, Netz und Zone verfügbar sind und die Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist. Der aktuelle Katalog sieht für die betreffenden Pakete eine Gültigkeit von 365 Tagen vor.
16. Option Fullspeed
Die Option Fullspeed stellt nach einer Reduktion auf 1 Mbit/s die volle Geschwindigkeit wieder her. Preis: CHF 125.00 inkl. MwSt.. Sie wird anteilig bis Monatsende verrechnet, endet automatisch und verlängert sich nicht automatisch.
17. SIM, eSIM und Zusatzdienste
| Dienst | Preis inkl. MwSt. |
|---|---|
| Physische SIM-Karte | CHF 8.11 |
| eSIM | CHF 4.22 |
| SIM/eSIM-Aktivierung | CHF 5.95 |
| Automatische Identitätsprüfung | CHF 5.95 |
| Portierung | CHF 27.03 |
| Multi Device-SIM | CHF 7.03/Monat |
Eine bei der Bestellung ausdrücklich ausgewiesene Kostenlosigkeit geht für die betreffende Leistung vor.
18. Premium / VIP Mobile-Rufnummern
18.1 Grundsatz
hype SWISS kann die Auswahl aus verfügbaren Rufnummern, personalisierte Suchen, besondere Zahlenkombinationen, einprägsame Nummern oder Premium/VIP-Rufnummern anbieten.
18.2 Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Rufnummer. Die Premium/VIP-Gebühr vergütet insbesondere Suche, Auswahl, Klassifizierung, Reservierung und Einräumung des Nutzungsrechts.
18.3 Verfügbarkeit
Angeboten werden können nur Nummern aus für hype SWISS oder ihre Partner zugänglichen Nummernbereichen. Die Anzeige garantiert die endgültige Verfügbarkeit erst nach technischer Reservierung.
18.4 Personalisierte Suche
Soweit verfügbar, kann der Kunde eine vollständige Nummer, einzelne Ziffern, Endungen, Präfixe, Wiederholungen oder Muster suchen. Das System kann Verfügbarkeit prüfen, Alternativen vorschlagen, die Nummer klassifizieren und während des Checkout vorübergehend reservieren.
18.5 Kategorien
hype SWISS kann insbesondere die Kategorien STANDARD - CHOICE - SILVER - GOLD - PLATINUM - DIAMOND / UNIQUE verwenden. Kriterien und Preise können je nach Seltenheit, Einprägsamkeit und Lieferantenkosten variieren.
18.6 Preis
Vertraglich gilt ausschliesslich der Preis, der dem Kunden vor Bestätigung angezeigt wird. Er kann insbesondere von Seltenheit, Struktur, Wiederholungen, Einprägsamkeit, Kategorie, Lieferantenkosten und kommerziellem Wert abhängen.
18.7 Make an offer
Besonders seltene Nummern können über «Make an offer» angeboten werden. hype SWISS kann ein Angebot annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen. Vor endgültiger Annahme und Reservierung entsteht kein Anspruch auf die Nummer.
18.8 Portierung
Der Premium/VIP-Status schränkt anwendbare Portierungsrechte nicht ein. Die Portierung begründet jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung einer bereits bezahlten Premium/VIP-Gebühr.
18.9 Aktionen
Premium/VIP-Gebühren profitieren nicht automatisch von -75 % / -50 % / -25 %. Das zugehörige monatliche Abonnement kann bei Berechtigung profitieren.
19. Preise und Mehrwertsteuer
Für Schweizer Konsumenten bestimmte Preise werden in CHF inklusive MwSt. angegeben. Gesetzlich in den Endpreis einzubeziehende nicht optionale Zuschläge sind enthalten.
20. Abrechnung
Die Abrechnung beginnt gemäss Aktivierungsdatum oder dem in der Bestellbestätigung angegebenen Datum. Nutzung, Optionen und einmalige Leistungen werden nach der anwendbaren Tarifliste verrechnet. Roaming-Daten können verspätet eintreffen.
21. Zahlung
Der Kunde muss Rechnungen bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlen. Bei automatischer Belastung muss ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt sein.
22. Rechnungsbeanstandung
Beanstandungen sind ohne unangemessene Verzögerung unter Bezeichnung der betroffenen Beträge mitzuteilen. Der unbestrittene Teil bleibt zahlbar. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten.
23. Zahlungsverzug, Mahnungen, Sperrung und
Wiederaufschaltung Jede Rechnung ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Verzug kann hype SWISS auf fälligen und unbezahlten Beträgen Verzugszins von 5 % pro Jahr berechnen.
Für jede an den Kunden versandte Mahnung werden CHF 30.- verrechnet. Diese Gebühren kommen zu den fälligen Rechnungen, Verzugszinsen und weiteren rechtlich zulässigen Kosten hinzu.
Bleiben fällige Beträge unbezahlt, kann hype SWISS nach vorgängiger Mitteilung, soweit die Umstände dies erlauben, die betroffenen Dienste ganz oder teilweise einschränken oder sperren.
Wurde der Dienst wegen Zahlungsverzugs gesperrt oder abgeschaltet, setzt die Wiederaufschaltung voraus: (1) vollständige Bezahlung aller fälligen Beträge, insbesondere Rechnungen, Zinsen und Mahngebühren, und (2) Bezahlung einer Wiederaufschaltungsgebühr von CHF 100.-.
Die Wiederaufschaltung erfolgt nach Feststellung der vollständigen Zahlung und unter Vorbehalt der erforderlichen technischen Fristen. Externe Inkasso-, Betreibungs-, Adressabklärungs- und sonstige direkt durch den Zahlungsverzug verursachte Kosten können im rechtlich zulässigen Umfang zusätzlich verrechnet werden.
Eine Sperrung oder Abschaltung wegen Zahlungsverzugs befreit den Kunden nicht von seinen übrigen vertraglichen Pflichten, insbesondere von Entgelten während einer allfälligen Mindestdauer, unter Vorbehalt zwingenden Rechts.
24. Notruf- und Hilfsnummern
Seit dem 1. Juli 2026 sind die folgenden 15 regulierten Nummern von den betroffenen Schweizer Telefonanschlüssen direkt und kostenlos erreichbar. Der Anrufpreis beträgt CHF 0.00.
| Nummer | Dienst |
|---|---|
| 112 | Allgemeiner / europäischer Notruf |
| 117 | Polizei |
| 118 | Feuerwehr |
| 144 | Ambulanz / medizinische Notfälle |
| 142 | Opferhilfe |
| 143 | Emotionale Hilfe und Krisenberatung |
| 145 | Tox Info Suisse |
| 147 | Pro Juventute |
| 1411 | AAA Alpine Air Ambulance |
| 1414 | Rega |
| 1415 | Air-Glaciers |
| 116000 | Vermisste Kinder |
| 116006 | Opfer von Straftaten |
| 116016 | Opfer von Gewalt gegen Frauen |
| 116111 | Kinder und Jugendliche |
Die Kostenlosigkeit betrifft den Anruf selbst, nicht zwingend einen daraus folgenden Ambulanz-, Helikopter-, Behandlungs- oder Rettungseinsatz. Für Anrufe aus dem Ausland können die Regeln des besuchten Netzes und Landes gelten.
25. Abonnementswechsel
Eine bis zum 19. eines Monats eingegangene und bestätigte Änderung kann in der Regel am ersten Tag des Folgemonats wirksam werden. Ab dem 20. wird sie grundsätzlich am ersten Tag des übernächsten Monats wirksam, sofern nichts anderes bestätigt wird. Ein Wechsel hebt Mindestdauer, Aktion, Finanzierung, besondere Verpflichtung oder Gerätebedingungen nicht automatisch auf.
26. Fair Use Policy
«Unlimitiert» bedeutet nicht völlige Beschränkungsfreiheit. Die Fair Use Policy soll insbesondere Wiederverkauf, künstlichen Verkehr, automatisierte Nutzung, dauerhaft unverhältnismässige Nutzung, SIM-Boxen und eine zweckwidrige kommerzielle Nutzung verhindern.
Je nach Angebot und Umständen kann hype SWISS die Geschwindigkeit reduzieren, Leistungen einschränken, eine SIM/eSIM sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Angebotsbezogene Schwellenwerte sind Vertragsbestandteil.
27. Abdeckung und Geschwindigkeit
Abdeckungskarten sind unverbindlich. Die Bezeichnung 4G oder 5G garantiert keine dauernde Verfügbarkeit. Die tatsächliche Leistung kann von Standort, Endgerät, Netz, Frequenzen, Netzauslastung und Wartung abhängen.
28. Offenes Internet
hype SWISS beachtet die Grundsätze des offenen Internets. Angemessene, verhältnismässige und vorübergehende Massnahmen können zur Einhaltung des Rechts, zum Schutz des Netzes, zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Bewältigung aussergewöhnlicher Überlastung oder zur Umsetzung einer vertraglich angekündigten Geschwindigkeitsreduktion ergriffen werden.
29. Roaming
Die Zonen 1 bis 6 sind hype SWISS Tarifzonen. Die Liste der Länder und Gebiete jeder Zone steht in der anwendbaren Tarifliste. Eine Schweizer SIM profitiert nicht automatisch vom EU-Regime «Roam Like at Home».
30. Roaming-Pakete und Kostenschutz
Roaming-Pakete unterliegen den vor Aktivierung mitgeteilten Bedingungen zu Preis, Zone, Volumen und Gültigkeit. Kostenschutzmechanismen und Limiten werden gemäss anwendbaren regulatorischen Vorgaben umgesetzt. Verbrauchsdaten aus ausländischen Netzen können verspätet eintreffen.
31. Verbindungen ausserhalb des Abonnements
Nicht im Abonnement oder in einer Option enthaltene Verbindungen werden nach der jeweils gültigen Tarifliste verrechnet. Die detaillierte Matrix für Verbindungen zwischen den Zonen steht im Mobile-&-Data-Katalog.
32. Mehrwertdienste und Sondernummern
090x-Nummern, Premium-SMS/MMS, kostenpflichtige Kurznummern sowie Satelliten-, Schiffs- oder Flugzeugnetze können Zusatzkosten verursachen. Sie sind nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht. Gesetzlich vorgeschriebene Sperrmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt.
33. Rufnummern und Portierung
Die Zuteilung einer Rufnummer gewährt ein Nutzungsrecht. Wer eine Portierung verlangt, bestätigt Inhaber der Nummer oder entsprechend bevollmächtigt zu sein. Während der Portierung kann es zu einer vorübergehenden Unterbrechung kommen. Die Portierung beendet andere Verträge beim bisherigen Anbieter nicht automatisch.
34. Verbotene Nutzung
Untersagt sind insbesondere Betrug, Identitätsmissbrauch, rechtswidriges Spoofing, Spam, Malware, Cyberangriffe, nicht autorisierter Wiederverkauf, missbräuchliche SIM-Boxen, künstlich erzeugter Verkehr und unbefugter Zugriff.
35. Sperrung aus anderen Gründen
Unabhängig von Zahlungsverzug kann hype SWISS einen Dienst insbesondere bei Betrug, Sicherheitsrisiko, rechtswidriger Nutzung, Netzgefährdung, behördlicher Anordnung, dringender Wartung oder schwerer Vertragsverletzung sperren. In dringenden Fällen kann die Sperrung sofort erfolgen.
36. Vertragsdauer
Die anwendbare Mindestdauer ist im Angebot und in der Bestellbestätigung angegeben. Monatliche Abrechnung bezeichnet die Abrechnungsperiode und bedeutet nicht zwingend, dass keine Bindungsdauer besteht. Ohne ausdrücklich vereinbarte Mindestdauer läuft der Vertrag unbefristet.
37. Ordentliche Kündigung
Die Kündigung muss Kunde, Dienst, Rufnummer oder Linie und gewünschtes Kündigungsdatum eindeutig identifizieren. Der Wirksamkeitszeitpunkt richtet sich nach der vereinbarten Mindestdauer und Kündigungsfrist.
38. Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist. Ist eine Behebung möglich, wird grundsätzlich eine angemessene Frist angesetzt, ausser bei Dringlichkeit, Betrug, Sicherheitsrisiko oder gesetzlicher Pflicht.
39. Änderung von Angeboten und Bedingungen
hype SWISS kann Technologien, Zonen, Partner, Preise, Leistungen und Bedingungen künftig insbesondere aus rechtlichen, regulatorischen, steuerlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder kostenbedingten Gründen anpassen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden gemäss anwendbarem Recht mitgeteilt.
40. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von hype SWISS und dem anwendbaren Recht. Die DSGVO wird beachtet, soweit ihr räumlicher und sachlicher Geltungsbereich eröffnet ist.
41. Fernmeldegeheimnis
hype SWISS wahrt die Vertraulichkeit der Telekommunikation. Daten dürfen bearbeitet oder bekanntgegeben werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder erlaubt ist, insbesondere zur Leistungserbringung, Abrechnung, Netzsicherheit, Betrugsprävention oder gegenüber zuständigen Behörden.
42. Haftung
hype SWISS haftet für nachgewiesene direkte Schäden aus einer ihr zurechenbaren schuldhaften Pflichtverletzung. Keine Begrenzung gilt, soweit gesetzlich unzulässig, insbesondere bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Soweit zulässig, können indirekte Schäden, entgangener Gewinn, entgangene Chancen oder nicht gesicherte Daten ausgeschlossen werden.
43. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Nichterfüllung, die unmittelbar durch ein vernünftigerweise ausserhalb ihrer Kontrolle liegendes Ereignis verursacht wird, insbesondere Naturkatastrophe, Grossbrand, Krieg, aussergewöhnlichen Cyberangriff, grossflächigen Ausfall, schweren Kabelbruch, Behördenentscheid, Embargo, Sanktion oder kritischen Mangel.
44. Beanstandungen und ombudscom
Beanstandungen sind zunächst an hype SWISS zu richten. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Kunde danach ombudscom, die schweizerische Schlichtungsstelle Telekommunikation, anrufen. Regulatorische Informationen über ombudscom werden vorschriftsgemäss bereitgestellt.
45. Europäisches Recht, soweit anwendbar
EU-Recht gilt nicht automatisch für einen Schweizer Vertrag. Zwingende ausländische Bestimmungen bleiben vorbehalten, soweit deren räumliche und sachliche Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere zu Konsumentenschutz, vorvertraglichen Informationen, Widerruf, elektronischer Kommunikation, Datenschutz, Barrierefreiheit, missbräuchlichen Klauseln und Portierung.
46. Anwendbares Recht
Diese AVB unterstehen dem materiellen Schweizer Recht, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen und einschlägiger internationaler Übereinkommen.
47. Gerichtsstand
Für Geschäftskunden sind unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände die Gerichte am Sitz von hype SWISS in Genf zuständig. Für Konsumenten bleiben zwingende Schutzgerichtsstände vorbehalten.
48. Teilnichtigkeit
Die Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Unanwendbarkeit einer Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Soweit rechtlich möglich, wird die betroffene Klausel so ausgelegt oder angepasst, dass ihr wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck möglichst erhalten bleibt.
49. Sprachen
Diese AVB können übersetzt werden. Für in der Schweiz abgeschlossene Verträge ist die französische Fassung massgebend, vorbehaltlich zwingender gegenteiliger Bestimmungen.
50. Inkrafttreten
Diese AVB Mobile & Daten treten am Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Sie gelten für ab diesem Datum neu abgeschlossene Abonnemente. Die Anwendung einer neuen Fassung auf bestehende Verträge richtet sich nach den Regeln über Vertragsänderungen.
Diese deutsche Fassung ist eine Gefälligkeitsübersetzung. Bei Abweichungen gilt die französische Fassung.