Grosses hype SWISS Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen als PDF herunterladen
- Anmeldezeitraum
- Juli 1, 2026 - September 25, 2026
- Ziehung
- September 26, 2026 at 12:00
- Ort
- hype SWISS Center, 12 rue des Gares, 1201 Genève
- Offizieller Preispool
- CHF 257'600
- Version
- Sept2026v1
OFFIZIELLES REGLEMENT GROSSES GEWINNSPIEL hype SWISS 2026
Sonderausgabe - Offizielle Eröffnung des hype SWISS Centers Genf
FAST CHF 260'000.- AN PREISEN ZU GEWINNEN
CHF 257'600.46 - 80 PREISE - BIS ZU 80 VERSCHIEDENE GEWINNER
Anmeldeschluss: Freitag, 25. September 2026, 23:59 Uhr
Öffentliche Verlosung: Samstag, 26. September 2026
hype SWISS Center - 12 rue des Gares - 1201 Genf - Schweiz
AM TAG DER VERLOSUNG DABEI?
IHRE GEWINNCHANCEN WERDEN VERZEHNFACHT
Kostenlose Teilnahme ohne Kaufpflicht. Ein Los pro Person.
EIN TEILNEHMER = EIN LOS = MAXIMAL EIN PREIS
PRÄAMBEL
Bei hype SWISS sind wir der Meinung, dass die Schweizer Telekommunikation Einfachheit, Klarheit, Leistung und Markenenergie vereinen kann.
Die hype SWISS-Erfahrung, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen konzipiert wurde, soll
zugänglich, klar und zeitgemäss sein, mit einer selbstbewussten, positiven und dynamischen Herangehensweise
an Mobilfunk, Festnetz, Wi-Fi, TV und kombinierte Angebote.
In diesem Sinne und im Rahmen der Einführung seiner kommerziellen und Veranstaltungsaktivitäten in Genf
organisiert die hype SWISS Sàrl eine kostenlose Werbeaktion mit Gewinnspiel, um die Ankunft des hype SWISS
Centers zu feiern und die hype SWISS-Erfahrung durch eine grosszügige, festliche und transparente Promotion
der Öffentlichkeit näherzubringen.
Zweck dieser offiziellen Regeln ist es, diese Verlosung gemäss dem Schweizer Recht zu regeln, unter Regeln, die
klar, fair und für alle Teilnehmer verbindlich sind.
Artikel 1 - ORGANISATOR
Diese Hauptverlosung wird organisiert von:
hype SWISS Sàrl
12 rue des Gares
1201 Genf
Schweiz
CHE-432.029.501 - Handelsregister Genf
OFCOM-registrierter Telekommunikationsdienstanbieter - FST 2002157
Nachfolgend als der 'Organisator' bezeichnet.
Artikel 2 - ZWECK DER VERLOSUNG
Im Rahmen seiner Werbe-, Handels- und Veranstaltungsaktivitäten führt der Organisator eine kostenlose
Verlosung unter der Marke hype SWISS durch, bei der gültig registrierte Teilnehmer in eine zufällige Ziehung
aufgenommen werden können, um verschiedene Preise zu gewinnen.
Diese offiziellen Regeln legen vollständig und verbindlich die Teilnahmebedingungen, die organisatorischen
Regelungen für die Preisauslosung, die Regeln für die Ziehung, die Bedingungen für die Vergabe der Preise sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Teilnehmer und des Veranstalters fest.
Artikel 3 - WERBUNG, KOMMUNIKATION UND BERICHTERSTATTUNG DURCH EXTERNE MEDIEN
Diese Preisauslosung kann mit Unterstützung externer Medienorganisationen und Vertriebspartner,
einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Radio, Fernsehen, soziale Netzwerke, digitale Plattformen,
Online-Medien, gedrucktes Material, Displays, Veranstaltungspartner, Content-Ersteller, Influencer oder jegliche
andere Kommunikationskanäle, beworben, kommuniziert oder publiziert werden.
Der einzige Zweck solcher Berichterstattung, Ankündigungen, Veröffentlichungen, Sendungen oder Aussagen
besteht darin, die Verlosung der Öffentlichkeit bekannt zu machen und zu fördern.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, handeln diese externen Parteien nicht als Veranstalter der
Verlosung und übernehmen keine Verantwortung für deren Organisation, Verwaltung oder Durchführung, die
Ziehung, die Preisvergabe, die Bearbeitung von Beschwerden oder die Auslegung dieser offiziellen Regeln.
Der Veranstalter bleibt allein verantwortlich für den offiziellen Inhalt dieser offiziellen Regeln, die
Teilnahmebedingungen, die Verwaltung der Verlosung, die Auswahl der Gewinner und die Preisvergabe.
Artikel 4 - KOSTENLOSE TEILNAHME
Die Teilnahme an der hype SWISS Grand Prize Draw ist völlig kostenlos und erfordert keinen Kauf. Sie ist nicht abhängig von irgendeinem Geldbetrag, Produktkauf, Auftrag, bezahltem Abonnement, Zahlung, Vorauszahlung, Premium-Telefonanruf oder SMS, Registrierungsgebühr, Aktivierungsgebühr oder einer rechtlichen Transaktion gegen Entgelt. Kein Teilnehmer darf zusätzliche Chancen kaufen oder wiederholte Einträge gegen Bezahlung einreichen.
Die Angabe nur der für die Durchführung der Verlosung erforderlichen Daten stellt keine finanzielle oder
vertragliche Gegenleistung dar. Newsletter-Abonnement, Zustimmung zu Marketingmassnahmen und jegliche
Interaktion mit sozialen Netzwerken sind freiwillig und getrennt. Eine Ablehnung schmälert weder die Gültigkeit
des Tickets, dessen Gewichtungsfaktor noch die Gewinnchancen.
Die Aktion ist vorübergehend, beschränkt auf den in Artikel 9 angegebenen Zeitraum und so gestaltet, dass kein Risiko für übermässiges Glücksspiel besteht. Da kein Geldbetrag oder rechtlich vergütete Transaktion involviert ist, wird sie als kostenloses Gewinnspiel organisiert, das gemäss dem Bundesgesetz über Glücksspiele
(Glücksspielgesetz; SR 935.51) nicht als Glücksspiel gilt. Sollte eine zuständige Behörde eine andere Einstufung
vornehmen, wird der Veranstalter alle aufgrund zwingenden Rechts erforderlichen Anpassungen oder
Genehmigungen umsetzen, bevor die Aktion fortgesetzt wird. Die endgültige Einstufung durch die Behörden
bleibt vorbehalten.
Artikel 5 - VOLLE ANNAHME DER OFFIZIELLEN REGELN
Durch die Teilnahme akzeptiert jeder Teilnehmer diese offiziellen Regeln. Die Regeln werden vor der Validierung
der Teilnahme in einer Form bereitgestellt, die der Teilnehmer einsehen und aufbewahren kann.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, die Regeln einzuhalten, soweit sie mit zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Keine Zustimmung gilt als Verzicht auf ein Recht, das gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Artikel 6 - VORRANG DER OFFIZIELLEN REGELN
Diese offiziellen Regeln, in ihrer veröffentlichten und datierten Version, sind das offizielle Referenzdokument für
das Grosse hype SWISS Gewinnspiel. Werbeanzeigen, Social-Media-Beiträge, Videos, Spots, Partnerinhalte und
gekürzte Präsentationen dienen einem Informations- oder Werbezweck.
Im Falle jeglicher Unstimmigkeit haben diese offiziellen Regeln Vorrang, vorbehaltlich der zwingenden Rechte der Teilnehmer nach schweizerischem Recht. Werbematerial kann keinen Preis, Vorteil oder Zustand schaffen, der nicht in den Regeln enthalten ist, ausser durch eine ausdrückliche schriftliche Zusage des Veranstalters oder die transparent kommunizierte Korrektur eines offensichtlichen Fehlers.
Artikel 7 - ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Verlosung steht ausschliesslich natürlichen Personen ab 18 Jahren offen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme in der Schweiz wohnhaft sind und zum Zeitpunkt der Preisvergabe weiterhin in der Schweiz wohnen. Die Teilnahme ist persönlich.
Damit eine Teilnahme gültig ist, muss der Teilnehmer vor Ablauf der Frist teilnehmen, das offizielle Formular
ausfüllen, genaue, vollständige und brauchbare Informationen bereitstellen, über ein gültiges Kontaktmittel
verfügen, diese offiziellen Regeln akzeptieren, nur ein Ticket besitzen und keinerlei automatisierte, fiktive,
irreführende oder betrügerische Methoden verwenden.
Folgende Personen sind ausgeschlossen: die Leitungsgremien des Veranstalters, Mitarbeiter und Vertreter, die
direkt an der Verlosung beteiligt sind; Dienstleister, Berater und Personen mit Zugang zu deren Vorbereitung, der Teilnehmerliste, dem Algorithmus, der Kontrolle oder dem Ergebnis der Verlosung; sowie Mitglieder ihres
Haushalts, wenn ihre Teilnahme die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnte. Fiktive Identitäten,
Mehrfachteilnahmen und jede Person, die die Bedingungen dieser offiziellen Regeln nicht erfüllt, sind ebenfalls
ausgeschlossen.
Ausschlüsse werden auf der Grundlage objektiver und überprüfbarer Kriterien verhängt, verhältnismässig, ohne
unrechtmässige Diskriminierung und vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Artikel 7bis - ALTERSVORAUSSETZUNG UND UNTERLAGEN
Minderjährige sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter kann von einem ausgewählten Teilnehmer ein
offizielles Ausweisdokument und einen aktuellen Wohnsitznachweis verlangen, jedoch nur in dem Masse, wie es zur Überprüfung von Alter, Identität, Wohnsitz und Teilnahmeberechtigung erforderlich ist.
Eine unbegründete Verweigerung der Vorlage der angemessen angeforderten Nachweise, die Unfähigkeit, die
Teilnahmeberechtigung nachzuweisen, oder eine wesentliche Abweichung von den Anmeldedaten führt nach
Prüfung zum Verlust des Anspruchs auf den Preis. Der Preis kann dann einem Ersatzgewinner zugewiesen oder
erneut verlost werden.
Artikel 8 - TEILNAHMEVERFAHREN
Einträge können nur über das offizielle Formular oder den vom hype SWISS bereitgestellten Mechanismus
eingereicht werden. Die vom System des Veranstalters erfasste Zeit bestimmt die Einhaltung der Frist,
vorbehaltlich des Nachweises des Gegenteils. Ein Eintrag gilt erst als eingegangen, nachdem er im System
erfasst wurde; falls ausgestellt, muss der Teilnehmer die Eintragsbestätigung aufbewahren.
Pro Person ist nur ein Eintrag und ein Ticket erlaubt, unabhängig von der Anzahl der verwendeten
E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Social-Media-Konten, Geräte oder Formulare. Der Veranstalter darf den
Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, die Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und streng notwendige
technische Indikatoren des Teilnehmers anteilig überprüfen, um doppelte Einträge und Betrug zu verhindern.
Newsletter-Abonnement, das Folgen von Hype-SWISS-Konten, Likes, Shares, Kommentare, Tags und jede andere Social-Media-Aktion sind vollständig freiwillig. Sie erzeugen kein zusätzliches Los oder Gewichtungsfaktor und sind keine Bedingung für die Teilnahme, die Aufnahme in die Verlosung oder den Erhalt eines Preises.
Eine unvollständige, verspätete, offensichtlich falsche, automatisierte, erfundene, doppelte oder betrügerische
Teilnahme kann nach angemessener Überprüfung ausgesetzt und anschliessend für ungültig erklärt werden. Im
Falle schwerwiegender Unklarheiten kann der Veranstalter eine Erklärung verlangen, bevor er eine Entscheidung
trifft.
Artikel 9 - TEILNAHMEZEITRAUM
Die Verlosung beginnt am Tag ihres offiziellen Starts, wie von hype SWISS kommuniziert. Einsendungen werden
endgültig am Freitag, den 25. September 2026 um 23:59 Uhr, Schweizer Ortszeit, geschlossen. Die vom Server
des Veranstalters mit Zeitstempel aufgezeichneten Datensätze bestimmen die Reihenfolge und den Zeitpunkt
des Eingangs, vorbehaltlich des Nachweises des Gegenteils.
Keine nach dieser Frist eingegangene neue Teilnahme wird akzeptiert. Die Schlusszeit für die
Anwesenheitskontrolle, die den x10-Gewichtungsfaktor qualifiziert, wird vor der Verlosung auf den offiziellen
Kanälen und am Veranstaltungsort bekannt gegeben.
Artikel 10 - ANGEBOTENE PREISE
Das Grosse Gewinnspiel umfasst 75 einzelne hype SWISS Abonnementpreise, verteilt auf acht Produktfamilien:
Melon - Mobile Premium; Papaya - Mobile Europe; Strawberry - Internet 10G; Apple - Internet 50; Persimmon - TV Top 2.0; Tangerine - TV Classic 2.0; Lemon - Telefonie Flat Plus; Grapefruit - Gesamtpaket. Diese 75 einzelnen Preise werden durch fünf verschiedene Premium-GROSSPREISE abnehmenden Werts ergänzt.
Jeder kombiniert ein langfristiges hype SWISS Abonnement mit einer Auswahl an Produkten und, je nach Preis,
Dienstleistungen oder einem hype SWISS Center Erlebnis.
Die in den fünf HAUPTPREISEN enthaltenen Abonnements und Geräte werden aus den anderen Kategorien herausgerechnet und nicht doppelt gezählt. Gesamtzahl: 80 Preise, also bis zu 80 verschiedene Gewinner.
Gesamter indikativer Handelswert:
CHF 257'600.46. Die detaillierte Liste befindet sich in Anhang 1.
Die Werte sind indikativ, einschliesslich Mehrwertsteuer, sofern zutreffend, und basieren auf den im September
2026 verfügbaren Referenzpreisen. Sie begründen keinen Anspruch auf Barauszahlung. Preise sind persönlich,
nicht erstattbar, nicht in Bargeld umwandelbar und nicht gegen ihren Geldwert eintauschbar.
Ein Preisabonnement muss innerhalb von 90 Tagen nach endgültiger Bestätigung des Gewinns aktiviert werden.
Die Aktivierung setzt eine technisch berechtigte Schweizer Adresse, alle gesetzlich oder vertraglich
vorgeschriebenen Identitätsprüfungen und, abhängig vom Dienst, die Verfügbarkeit des Netzwerks voraus. Der
kostenlose Zeitraum läuft ab Aktivierung ununterbrochen und darf ohne schriftliche Zustimmung des
Veranstalters weder ausgesetzt, aufgeteilt noch übertragen werden.
Auf die Preise anwendbare Bedingungen
Wenn der Gewinner vor Ablauf des kostenlosen Zeitraums aus eigenem Antrieb beantragt, das Preisabonnement durch ein anderes hype SWISS-Abonnement zu ersetzen, unabhängig von dessen Art oder Wert, wird der Veranstalter den Gewinner zunächst auf einem dauerhaften Datenträger über den Preis, das Inkrafttreten und die für das neue Abonnement geltenden Bedingungen informieren. Die Änderung tritt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Gewinner in Kraft.
Am Wirksamkeitsdatum der ausdrücklich bestätigten Änderung endet die mit dem Gewinnabonnement
verbundene kostenlose Leistung endgültig für den gesamten verbleibenden Zeitraum. Der Gewinner muss dann den vollen Preis des neu gewählten Abonnements gemäss den akzeptierten Preisen und Bedingungen bezahlen, ohne dass der Gewinnwert angerechnet wird und ohne Gutschrift für den ungenutzten kostenlosen Zeitraum.
Jede Kündigung des Gewinnabonnements vor Ablauf führt ebenfalls dazu, dass der verbleibende Vorteil für die
Zukunft endet, ohne Entschädigung, Rückerstattung, Gutschrift, Barumwandlung, Übertragung oder sonstige
Form der Vergütung, vorbehaltlich zwingender Rechte.
Diese Konsequenzen gelten nicht, wenn eine Migration, technische Anpassung oder ein Ersatz vom Veranstalter
beschlossen wird, weil ein Angebot sich entwickelt hat, nicht mehr verfügbar ist oder zurückgezogen wurde. In
diesem Fall wird der verbleibende freie Zeitraum gemäss diesen offiziellen Regeln erhalten.
Die monatlichen Gebühren für den ausdrücklich gewonnenen Service entfallen während des angekündigten
Zeitraums. Ausserhalb des Plans erfolgende Nutzung, Optionen, Premium-Inhalte, Zubehör, Servicerufe und
zusätzliche vom Gewinner gewünschte Leistungen bleiben nach vorheriger Offenlegung vom Gewinner zu zahlen.
Standardlieferungen innerhalb der Schweiz von zu versendenden Geräten werden vom Veranstalter bezahlt; für
vom Gewinner gewünschte Sonderlieferungen können nach Zustimmung Gebühren anfallen.
Produkte und Ausrüstungen werden in der beworbenen Version oder, falls nicht verfügbar, in einer Ersatzversion vergeben, die vom Veranstalter gemäss diesen offiziellen Regeln ausgewählt wird. Der Gewinner hat kein Recht auf einen Austausch aufgrund persönlicher Vorlieben oder auf eine Änderung von Modell, Farbe, Kapazität, Konfiguration oder Kategorie. Der Veranstalter bleibt frei, einen solchen Antrag anzunehmen oder abzulehnen.
Wenn der Gewinner aus eigenem Antrieb verlangt, dass ein Gewinnprodukt durch ein anderes Produkt ersetzt
wird, unabhängig von dessen Art oder Wert, und der Veranstalter diesem Antrag ausnahmsweise zustimmt,
werden dem Gewinner im Voraus auf einem dauerhaften Träger der volle Preis, die Spezifikationen und die
Bedingungen des neuen Produkts mitgeteilt. Die Änderung tritt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den
Gewinner in Kraft. Mit einer solchen Bestätigung verzichtet der Gewinner endgültig auf das ursprünglich
gewonnene Produkt und erklärt sich bereit, den vollen Preis des gewählten neuen Produkts zu zahlen, ohne
Abzug, Aufrechnung, Gutschrift oder Anrechnung des Wertes des Gewinnprodukts. Wurde das ursprüngliche
Produkt bereits geliefert, kann der Veranstalter seine Zustimmung davon abhängig machen, dass das Produkt
zuvor vollständig und unbeschädigt auf Kosten des Gewinners zurückgegeben wird.
Die Ablehnung des Preisprodukts, die Nichtabholung, die Stornierung der Lieferung oder die freiwillige Rückgabe, die vom Veranstalter akzeptiert wird, begründet keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, Rückerstattung, Gutschrift, Umtausch, Barauszahlung, Übertragung oder sonstige Vergütung. Diese Regeln gelten weder für einen vom Veranstalter aufgrund von Nichtverfügbarkeit beschlossenen Ersatz noch für die Ausübung zwingender Rechte im Zusammenhang mit einem Mangel, der Konformität, der Produktsicherheit oder einer gesetzlich geltenden Garantie.
Es gibt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung, wenn der kostenlose Zeitraum abläuft. Jede
kostenpflichtige Verlängerung erfordert einen separaten Vertrag und die ausdrückliche Zustimmung des
Gewinners. Eine Preisänderung verkürzt den kostenlosen Zeitraum nicht. Wird ein Angebot oder eine
Produktversion eingestellt, wird der Veranstalter, soweit zumutbar möglich, ein Angebot, Modell oder eine
Dienstleistung von vergleichbarem oder höherem Wert bereitstellen. Gesetzliche Gewährleistungen und
gegebenenfalls die Herstellergarantie bleiben vorbehalten.
Artikel 11 - DATUM, UHRZEIT UND ORT DER GEWINNAUSLOSUNG
Die öffentliche Gewinnziehung findet am Samstag, den 26. September 2026, im hype SWISS Center, 12 rue des
Gares, 1201 Genf, Schweiz, statt. Die genaue Uhrzeit wird auf den offiziellen hype SWISS Kanälen bekannt
gegeben.
Nachdem die Einträge abgeschlossen sind, wird die Liste der teilnahmeberechtigten Einträge eingefroren, mit
Zeitstempel versehen, auf Duplikate überprüft und zusammen mit den relevanten technischen Protokollen
aufbewahrt. Jede nachträgliche Korrektur muss begründet und nachvollziehbar sein. Die Auslosung wird mit
einem prüfbaren Zufallszahlengenerator oder einem physischen Prozess durchgeführt, der ein gleichwertiges
zufälliges Ergebnis liefert.
Physische Anwesenheit ist nicht erforderlich, um teilzunehmen oder zu gewinnen. Jedes gültige Los erhält einen
Gewichtungsfaktor von x1. Dasselbe Los erhält einen Gewichtungsfaktor von x10, wenn dessen Inhaber physisch anwesend ist, sich persönlich identifiziert und den Check-in vor dessen Schliessung durchführt. Ein Vertreter, eine Anwesenheitserklärung durch Dritte oder ein Check-in nach Ablauf der Frist hat keine Auswirkung.
Der Zugang zum Ziehungsort bleibt vorbehaltlich der Kapazität des Veranstaltungsortes, der
Sicherheitsanweisungen, des Respekts gegenüber dem Personal und anderen Besuchern sowie der Anweisungen der Behörden. Eine aus Sicherheitsgründen objektiv gerechtfertigte Verweigerung des Zutritts oder Räumung macht einen gültigen Eintritt nicht ungültig: Das Ticket behält dann seinen x1-Gewichtungsfaktor, sofern kein Betrug oder ein anderer festgestellter Ausschlussgrund vorliegt.
Der x10-Gewichtungsfaktor multipliziert das Gewicht des Loses mit dem Faktor zehn, ohne zehn unabhängige Einträge zu erstellen und ohne einen Gewinn zu garantieren. Die absolute Wahrscheinlichkeit hängt von der Gesamtzahl der zugelassenen x1- und x10-Lose ab. Die Auslosung erfolgt ohne Zurücklegen: Sobald ein Los ausgewählt und dessen Inhaber als Gewinner erklärt wurde, wird dieses Los und all seine Vorkommen dauerhaft entfernt. Ein Teilnehmer kann nur einen Preis gewinnen.
Die Preise werden in absteigender Reihenfolge ihres Einzelhandelswerts gezogen. Das Verfahren, die
Gewichtungsparameter, die Gewinner und alle Ersatzgewinner werden in Protokollen oder einem
Auslosungslogbuch dokumentiert, das vom Veranstalter aufbewahrt wird. Die Auslosung wird von mindestens
zwei Personen überwacht, darunter eine Person, die den Auswahlmechanismus nicht allein konfiguriert hat.
Artikel 12 - ANWESENDE UND ABWESENDE TEILNEHMER - BENACHRICHTIGUNG DER GEWINNER
Ein abwesender Teilnehmer behält ein gültiges Los mit einem Gewichtungsfaktor von x1. Ein anwesender und
ordnungsgemäss eingecheckter Teilnehmer behält dasselbe einzelne Los mit einem Gewichtungsfaktor von x10.
Beide sind berechtigt zu gewinnen.
Während der öffentlichen Bekanntgabe kann der Veranstalter die Losnummer zusammen mit dem Vornamen des Gewinners und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens offenlegen. Jede weitergehende Identifikation oder individualisierte Werbenutzung wird durch Artikel 17 geregelt.
Ein abwesender Gewinner wird unter Verwendung der bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten
benachrichtigt, entweder durch schriftliche Mitteilung oder ein anderes dauerhaftes Medium, in dem mindestens der betreffende Preis, wie man ihn annimmt, die erforderlichen Nachweisdokumente, die Reaktionsfrist und die Folgen eines Ausbleibens der Antwort angegeben sind. Der Veranstalter wird den Nachweis aufbewahren, dass die Mitteilung gesendet wurde, und, soweit vernünftigerweise möglich, vor Ablauf der Frist eine Erinnerung senden.
Der Gewinner hat 30 Kalendertage Zeit, um zu antworten, den Preis ausdrücklich anzunehmen, seine Identität zu bestätigen und die vernünftigerweise erforderlichen Informationen bereitzustellen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Benachrichtigung oder, wenn das Empfangsdatum nicht festgestellt werden kann, am Tag nach ihrer dokumentierten elektronischen Verfügbarkeit an die gültig angegebene Adresse, vorausgesetzt, der Veranstalter hat keine Zustellungsfehlermeldung erhalten.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Kontaktdaten zu recherchieren, die über die bei der Teilnahme
angegebenen hinausgehen. Eine falsche oder inaktive Adresse, ein volles Postfach oder durch den Gewinner
verursachtes Spam-Filtering setzt die Frist nicht aus. Erhält der Veranstalter eine Zustellungsfehlermeldung und
verfügt über ein anderes gültig angegebenes Kontaktmittel, wird ein weiterer Zustellungsversuch unternommen; die Frist beginnt dann ab dieser neuen Benachrichtigung.
Wenn der Gewinner die erforderlichen Schritte nicht innerhalb des 30-tägigen Zeitraums abschliesst, verliert der Gewinner endgültig alle Rechte in Bezug auf den betreffenden Preis, vorbehaltlich eines nachgewiesenen
nichtverschuldeten Hindernisses, das unverzüglich gemeldet wird, oder eines entgegenstehenden zwingenden
Rechts. Ein solcher Verfall wird als Verzicht auf den Preis im Sinne von Artikel 13 behandelt und begründet
keinen Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung. Der Preis kann an einen Ersatzgewinner vergeben
werden, der nach demselben Verfahren ausgewählt wird, oder es kann eine Neuauslosung erfolgen; das Los des
ersten Gewinners bleibt dauerhaft von allen weiteren Ziehungen ausgeschlossen.
Im Falle eines ausdrücklichen Widerrufs, einer Unzulässigkeit, der Unmöglichkeit zur Identitätsüberprüfung oder
einer wesentlichen Verletzung der Regeln kann der Preis ebenfalls gemäss diesem Artikel und Artikel 13 neu
vergeben oder neu verlost werden.
Artikel 13 - VERGABE UND ÜBERGABE DER PREISE
Preise werden entsprechend ihrer Art und den dem Gewinner mitgeteilten Vereinbarungen geliefert, versandt,
aktiviert, installiert oder zur Verfügung gestellt. Der Gewinner muss in gutem Glauben kooperieren, alle
vernünftigerweise erforderlichen Dokumente bereitstellen und bei einem Abonnement die Aktivierung innerhalb von 90 Tagen nach endgültiger Bestätigung des Gewinns beantragen.
Preise werden persönlich vergeben. Jede Übertragung an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung
des Veranstalters. Wenn die Aktivierung von Abdeckung, Infrastruktur, einer Genehmigung oder einer
regulatorischen Bedingung abhängt, die nicht erfüllt werden kann, kann der Veranstalter eine Technologie, einen Plan, ein Gerät oder eine Dienstleistung von gleichem oder höherem Wert anbieten.
Der Gewinner bleibt frei, auf den Preis vor dessen Auslieferung oder Aktivierung zu verzichten. Jeder Verzicht
muss ausdrücklich, klar und unmissverständlich sein und dem Veranstalter schriftlich oder auf einem anderen
dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Er wird mit dem Eingang beim Veranstalter endgültig, beendet
künftig alle Rechte am Preis und seinen Komponenten und erlaubt nicht, das Los erneut in die Ziehungen
einzuführen. Der Veranstalter kann den Preis dann einem Reservengewinner zusprechen oder eine neue Ziehung durchführen.
Im Falle eines Verzichts ist keinerlei Entschädigung geschuldet. Insbesondere darf der Gewinner keine Zahlung,
Entschädigung, Erstattung, Gutschrift, Umtausch, Ersatzpreis oder Dienstleistung, Aufschub, Übertragung, Barauszahlung oder sonstige ausgleichende Leistung verlangen. Wenn der Preis oder ein Teil davon bereits geliefert, aktiviert oder ausgeführt wurde, erfordert eine Rückgabe, Deaktivierung oder vorzeitige Beendigung die vorherige Zustimmung des Veranstalters und erfolgt, sofern nicht ein zwingendes Recht etwas anderes bestimmt, auf Kosten und Risiko des Gewinners, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung wiederauflebt.
Diese Klausel regelt nur einen freiwilligen Verzicht auf den Preis. Sie stellt keinen vorzeitigen Verzicht auf die
zwingenden Rechte des Gewinners dar und schränkt auch keine Haftung ein, die nach Schweizer Recht nicht
ausgeschlossen werden kann, einschliesslich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters,
eines Mangels, einer Nichtkonformität, eines Sicherheitsproblems oder einer gesetzlich anwendbaren
Gewährleistung.
Zusatzleistungen, die ausdrücklich vom Gewinner gewünscht werden und nicht im Preis enthalten sind, werden
erst nach Bekanntgabe des Preises erbracht und bleiben vom Gewinner zahlbar. Das Ende des kostenlosen
Zeitraums führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Abonnement; eine anschliessende Verpflichtung
erfordert die ausdrückliche Zustimmung und einen separaten Vertrag.
Artikel 14 - VERBOTENES VERHALTEN UND AUSSCHLUSS
Folgendes ist insbesondere verboten: Mehrfacheinträge, falsche Identitäten, Vortäuschung, gefälschte Konten,
automatisierte Prozesse, gefälschte Nachweise, Manipulation des Check-ins oder des x10-Gewichtungsfaktors,
Eingriffe in die Auslosung, Versuche, ein Gewinnerlos zu behalten oder wieder einzuführen, sowie jede
Absprache, die darauf abzielt, die Fairness zu untergraben.
Wenn objektive Hinweise auf einen Verstoss vorliegen, kann der Veranstalter einen Eintrag oder Gewinn vorübergehend aussetzen, während er eine verhältnismässige Prüfung durchführt, Erklärungen oder Nachweise anfordern und anschliessend den Eintrag stornieren, den x10-Gewichtungsfaktor zurückziehen oder den Preis verweigern, falls der Verstoss festgestellt wird. Ein kleiner gutgläubiger Fehler, der die Berechtigung oder Fairness nicht beeinträchtigt, wird, soweit vernünftigerweise möglich, korrigiert.
Im Falle nachgewiesenen Betrugs kann der Organisator die Rückgabe des Preises oder dessen Wert verlangen,
nachgewiesene Verluste geltend machen und die zuständigen Behörden benachrichtigen. Diese Massnahmen
unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, dem Treu und Glauben und den zwingenden Rechten des
Teilnehmers.
Artikel 15 - PERSONENBEZOGENE DATEN
hype SWISS Sàrl, 12 rue des Gares, 1201 Genf, handelt als Datenverantwortlicher. Die folgenden Daten können
nach Bedarf verarbeitet werden: Identitäts- und Kontaktdaten, Geburtsdatum, Adresse, Teilnahmedaten und
Ticketdaten, Anwesenheitsstatus, Gewichtungsfaktor, Nachweis der Berechtigung, Ziehungsergebnisse,
Korrespondenz in Bezug auf den Preis und technische Sicherheitsprotokolle.
Die Zwecke bestehen darin, Einträge zu erfassen und zu validieren, doppelte Einträge und Betrug zu verhindern,
den Check-in und die Auslosung zu verwalten, Gewinner zu identifizieren und zu benachrichtigen, Preise zu
liefern und zu verwalten, Beschwerden zu bearbeiten, Sicherheit und Beweise zu gewährleisten und gesetzliche
Verpflichtungen einzuhalten. Es werden nur angemessene und notwendige Daten erhoben.
Daten können an autorisiertes Personal weitergegeben werden; streng notwendige IT-, Hosting-, Auslosungs-,
Liefer-, Installations- oder Beratungsdienstleister; sowie an Behörden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dienstleister unterliegen entsprechenden Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten. Jede Übertragung ins
Ausland erfolgt gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz, einschliesslich in ein Land, das als
angemessen geschützt anerkannt ist, oder unter Verwendung geeigneter Schutzmassnahmen.
Sofern keine Verpflichtung oder Streitigkeit eine längere Aufbewahrung rechtfertigt, werden die Daten von
Nicht-Gewinnern spätestens 90 Tage nach Ablauf der Beschwerdefrist gelöscht oder anonymisiert. Die Daten der Gewinner werden während der Durchführung des Preises aufbewahrt und anschliessend für die geltenden
gesetzlichen Beweis- und Aufbewahrungsfristen. Kopien von Identitätsdokumenten werden gelöscht, sobald sie
nicht mehr für die Verifizierung oder eine gesetzliche Verpflichtung benötigt werden.
Jede betroffene Person kann die durch das Gesetz vorgesehenen Rechte ausüben, einschliesslich der
Anforderung des Zugriffs auf ihre Daten, deren Berichtigung oder Löschung und, sofern zutreffend, der
Widerspruch gegen die Verarbeitung oder das Erhalten ihrer Daten. Anfragen können an hype@hype.swiss
gesendet werden. Die auf der offiziellen Website hype.swiss veröffentlichte Datenschutzrichtlinie ergänzt diesen
Artikel; das Recht, eine Angelegenheit an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
oder die zuständigen Gerichte zu verweisen, bleibt vorbehalten.
Artikel 16 - VERTRIEBS-/MARKETINGKOMMUNIKATIONEN
Die Teilnahme an der Verlosung und das Abonnieren des Newsletters sind zwei separate Vorgänge. Die
Teilnehmer können frei entscheiden, ob sie marketingbezogene Mitteilungen von hype SWISS erhalten möchten
oder nicht.
Jegliche Marketing-Einwilligung muss separat von der Annahme der Regeln erfolgen, aus einer ausdrücklichen
Handlung resultieren, darf nicht vorausgewählt sein, muss die vorgesehenen Mitteilungen spezifizieren und darf
jederzeit frei widerrufbar sein. Der Veranstalter bewahrt die Einwilligungsnachweise auf, soweit gesetzlich
erforderlich, und fügt in jeder elektronischen Kommunikation eine einfache Möglichkeit zum Abbestellen bei.
Die Ablehnung oder der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Anmeldung oder das Ticket
oder den x10-Gewichtungsfaktor, der gemäss diesen offiziellen Regeln erlangt wurde. Daten werden nicht ohne
separate Einwilligung oder eine andere gültige gesetzliche Grundlage an Dritte zu deren eigenem
Marketingzweck weitergegeben.
Artikel 17 - BILDRECHTE UND MITTEILUNGEN BEZÜGLICH DER GEWINNER
Die Ziehung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Allgemeine Fotografien und
Videoaufnahmen können gemäss den geltenden Gesetzen gemacht werden, wobei sichtbare Informationen am
Veranstaltungsort bereitgestellt werden und angemessene Massnahmen es Personen ermöglichen, die nicht
individuell identifiziert werden möchten, dies zu kennzeichnen.
Die Bekanntgabe eines Gewinners kann auf die Losnummer, den Vornamen und den Anfangsbuchstaben des
Nachnamens beschränkt sein. Jede weitergehende Veröffentlichung der Identität, des Porträts, der Stimme, des
Testimonials oder eines Fotos des Gewinners für individualisierte Werbezwecke erfordert, soweit zutreffend, eine separate, frei gegebene, spezifische Genehmigung, die für die Zukunft widerruflich ist.
Die Verweigerung oder der Widerruf einer Bildnutzungsgenehmigung führt weder zum Ausschluss von der
Teilnahme noch zum Verlust des Preises.
Artikel 18 - STEUERLICHE BEHANDLUNG
Gewinne aus Werbepreisziehungen können je nach Art, Wert und geltendem Gesetz steuerliche Konsequenzen
haben. Im September 2026 ist die generell anwendbare bundesweite Freigrenze für Gewinne aus
Verkaufsförderungsspielen auf CHF 1’100.- begrenzt; diese Information ist unverbindlich und kann sich ändern.
Jeder Gewinner bleibt für seine persönliche steuerliche Situation verantwortlich. Der Veranstalter wird alle
gesetzlichen Melde- oder Abzugspflichten erfüllen und kann dem Gewinner eine Aufstellung über die Art und den indikativen Wert des Preises zur Verfügung stellen. Alle vom Gewinner gesetzlich zu zahlenden Steuern oder Abgaben bleiben die Verantwortung des Gewinners.
Artikel 19 - ALLGEMEINE HAFTUNG
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Veranstalter nicht für Netzunterbrechungen, Ausfälle von Diensten Dritter,
Fehler bei der Eingabe durch Teilnehmer, ungenaue Kontaktdaten, Spam-Filterung, technische
Nichtverfügbarkeit, Liefervorfälle, die nicht dem Veranstalter zuzuschreiben sind, behördliche Massnahmen,
höhere Gewalt oder unerwartete Produktverfügbarkeit, sofern er angemessene Massnahmen zur Sicherung des
ordnungsgemässen Ablaufs der Verlosung getroffen hat.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Ersatz von indirektem oder Folgeschaden ausgeschlossen, einschliesslich
entgangenen Gewinns, entgangener Chancen oder Daten, soweit dieser nicht direkt auf eine schuldhafte
Pflichtverletzung des Veranstalters zurückzuführen ist. Allein die Enttäuschung, nicht gewonnen zu haben, stellt
keinen entschädigungsfähigen Schaden dar.
Nichts in diesen offiziellen Regeln schränkt die Haftung ein, die nach Schweizer Recht nicht ausgeschlossen
werden kann, einschliesslich der Haftung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Tod oder
Personenschaden, Produkthaftung oder anderer zwingender Rechte. Der Veranstalter wird angemessene
Massnahmen ergreifen, um die Folgen eines Vorfalls zu begrenzen und einen fairen Ablauf wiederherzustellen.
Artikel 20 - HAFTUNGSBEGRENZUNG FÜR EXTERNE MEDIEN
Radiosender, Fernsehsender, Medienorganisationen, Influencer, Partner und soziale Plattformen, die das
Gewinnspiel bekannt machen, sind weder Veranstalter noch verantwortlich für die Durchführung des
Gewinnspiels oder die Auslieferung der Preise, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart. Facebook, Instagram, TikTok und andere Plattformen sponsern, verwalten oder unterstützen das
Gewinnspiel nicht.
Teilnehmer bleiben den Nutzungsbedingungen aller von ihnen gewählten Drittanbieterdienste unterworfen. Ein
Versagen oder eine Handlung eines Dritten macht die Preisauslosung nicht automatisch ungültig, wenn der
Veranstalter eine angemessene Lösung umsetzt und die Gleichbehandlung wahrt.
Artikel 21 - KLARSTELLUNG, ANPASSUNG UND ÄNDERUNG
Der Veranstalter darf die Regelungen nur aus einem sachlichen Grund klären oder anpassen, einschliesslich einer gesetzlichen oder behördlichen Anforderung, einer Sicherheitsbedrohung, Betrugs, eines Ausfalls, der
Nichtverfügbarkeit eines Produkts, technischer Unmöglichkeit oder höherer Gewalt. Jede Entscheidung muss
notwendig, verhältnismässig, dokumentiert und mit Treu und Glauben vereinbar sein.
Jegliche wesentliche Änderung wird datiert, versioniert und auf den offiziellen Kanälen veröffentlicht. Sie darf
nicht willkürlich und rückwirkend bereits erworbene Chancen oder den Wert eines Preises verringern. Im Falle
eines Ersatzes bleiben Wert und Nutzbarkeit, soweit vernünftigerweise möglich, auf einem gleichwertigen oder
höheren Niveau erhalten.
Eine Absage oder Verschiebung erfolgt nur im Falle objektiver Unmöglichkeit oder einer von einer Behörde
auferlegten Anforderung. Die Teilnehmer werden angemessen informiert. Eine Entschädigung ist lediglich
aufgrund einer rechtmässigen Anpassung, Verschiebung oder Absage nicht geschuldet, vorbehaltlich eines
Schadens, der auf ein Verschulden des Veranstalters zurückzuführen ist, sowie gesetzlicher Mindestrechte.
Artikel 22 - SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser offiziellen Regeln ganz oder teilweise für nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 23 - ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese offiziellen Regeln unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften wird jeder Streit in Verbindung mit dieser
Verlosung, ihrer Auslegung oder Durchführung oder der Vergabe von Preisen den zuständigen Gerichten des
Kantons Genf vorgelegt.
Artikel 24 - MASSGEBENDE VERSION
Diese offiziellen Regeln wurden ursprünglich in französischer Sprache verfasst.
Im Falle jeglicher Übersetzung, redaktionellen Anpassung, Zusammenfassung, Veröffentlichung in einer anderen Sprache oder Veröffentlichung in gekürzter Form gilt ausschliesslich die vollständige französische Version dieser offiziellen Regeln.
Artikel 25 - OFFIZIELLE INFORMATIONEN UND KONTAKT
Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Verlosung können an hype SWISS Sàrl, 12 rue des
Gares, 1201 Genf, Schweiz, E-Mail: hype@hype.swiss, Telefon: +41 22 404 05 55 gesendet werden.
Um eine effektive Überprüfung zu ermöglichen, muss jede Beschwerde schriftlich eingereicht werden, die Gründe angeben, die Losnummer und verfügbare unterstützende Informationen enthalten und innerhalb von 30 Tagen nach der Verlosung oder, für einen Gewinner, nach Benachrichtigung über die angefochtene Entscheidung, eingegangen sein. Diese interne Frist schliesst kein zwingendes Recht oder eine längere gesetzliche Frist aus.
Zeitstempel, Check-in-Protokolle, gefrorene Listen, Ziehungsergebnisse und ordnungsgemäss geführte
technische Protokolle stellen Beweismittel dar, vorbehaltlich des Rechts jeder Partei, gegenteilige Beweise
vorzulegen. Von der Organisation direkt veröffentlichte Informationen und die datierte Version dieser offiziellen
Regeln sind die offiziellen Referenzen.
Konsolidierte Fassung: 15. September 2026
GESAMTWERT ALLER ANGEBOTENEN PREISE: CHF 257'600.46
Angegebene Werte exkl. MWST.
LISTE DER PREISE UND EINZELWERTE:
1. A - MELON - MOBILE PREMIUM - Angebotener Gesamtwert : CHF 31'266.-
a) 1 an gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 12 = CHF 694.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 24 = CHF 1'389.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 36 = CHF 2'084.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 48 = CHF 2'779.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 60 = CHF 3'474.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 72 = CHF 4'168.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 84 = CHF 4'863.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 96 = CHF 5'558.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
i) 9 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 108 = CHF 6'253.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
2. B - PAPAYA - MOBILE EUROPE - Angebotener Gesamtwert : CHF 21'714.-
a) 1 an gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 12 = CHF 394.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 24 = CHF 789.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 36 = CHF 1'184.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 48 = CHF 1'579.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 60 = CHF 1'974.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 72 = CHF 2'368.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 84 = CHF 2'763.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 96 = CHF 3'158.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
i) 9 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 108 = CHF 3'553.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
j) 10 ans gratuit - Papaya-Hype - Mobile Europe
WERT CHF 32.90 x 120 = CHF 3'948.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
3. C - STRAWBERRY - INTERNET 10G - Angebotener Gesamtwert : CHF 32'724.-
a) 1 an gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 12 = CHF 727.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 24 = CHF 1'454.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 36 = CHF 2'181.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 48 = CHF 2'908.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 60 = CHF 3'636.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 72 = CHF 4'363.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 84 = CHF 5'090.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 96 = CHF 5'817.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
i) 9 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 108 = CHF 6'544.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
4. D - APPLE - INTERNET 50 - Angebotener Gesamtwert : CHF 17'982.-
a) 1 an gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 12 = CHF 399.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 24 = CHF 799.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 36 = CHF 1'198.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 48 = CHF 1'598.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 60 = CHF 1'998.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 72 = CHF 2'397.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 84 = CHF 2'797.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 96 = CHF 3'196.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
i) 9 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 108 = CHF 3'596.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
5. E - PERSIMMON - TV TOP 2.0 - Angebotener Gesamtwert : CHF 27'852.-
a) 1 an gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 12 = CHF 506.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 24 = CHF 1'012.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 36 = CHF 1'519.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 48 = CHF 2'025.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 60 = CHF 2'532.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 72 = CHF 3'038.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 84 = CHF 3'544.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 96 = CHF 4'051.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
i) 9 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 108 = CHF 4'557.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
j) 10 ans gratuit - Persimmon-Hype - TV Top 2.0
WERT CHF 42.20 x 120 = CHF 5'064.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
6. F - TANGERINE - TV CLASSIC 2.0 - Angebotener Gesamtwert : CHF 12'144.-
a) 1 an gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 12 = CHF 220.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 24 = CHF 441.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 36 = CHF 662.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 48 = CHF 883.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 60 = CHF 1'104.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 72 = CHF 1'324.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 84 = CHF 1'545.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 96 = CHF 1'766.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
i) 9 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 108 = CHF 1'987.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
j) 10 ans gratuit - Tangerine-Hype - TV Classic 2.0
WERT CHF 18.40 x 120 = CHF 2'208.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
7. G - LEMON - TÉLÉPHONIE FLAT PLUS - Angebotener Gesamtwert : CHF 10'890.-
a) 1 an gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 12 = CHF 198.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 24 = CHF 396.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 36 = CHF 594.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 48 = CHF 792.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 60 = CHF 990.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 72 = CHF 1'188.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 84 = CHF 1'386.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 96 = CHF 1'584.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
i) 9 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 108 = CHF 1'782.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
j) 10 ans gratuit - Lemon-Hype - Flat Plus
WERT CHF 16.50 x 120 = CHF 1'980.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
8. H - GRAPEFRUIT - PACK TOTAL - INTERNET + TV + MOBILE + FIXE - Angebotener Gesamtwert : CHF 53'352.-
a) 1 an gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 12 = CHF 1'482.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 2 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 24 = CHF 2'964.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
c) 3 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 36 = CHF 4'446.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
d) 4 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 48 = CHF 5'928.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
e) 5 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 60 = CHF 7'410.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
f) 6 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 72 = CHF 8'892.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
g) 7 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 84 = CHF 10'374.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
h) 8 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 96 = CHF 11'856.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
LISTE DER HAUPTGEWINNE: GESAMTWERT CHF 49'676.46
1. LOT MAJEUR 1 - ULTIMATE hype SWISS - Angebotener Gesamtwert : CHF 16'202.60
a) 10 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 120 = CHF 14'820.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 1 Hype SWISS TV 75'' - LED Android Smart TV
WERT CHF 755.62
c) 1 Smartphone Pocket Note 30 Ultra
WERT CHF 0.-
d) 1 hype SWISS Laptop - New Generation
WERT CHF 0.-
e) 1 hype SWISS Tablette - New Generation
WERT CHF 0.-
f) 1 Contrat de support hype SWISS - 1 an
WERT CHF 0.-
g) 1 Installation professionnelle sur site
WERT CHF 0.-
h) Expérience hype SWISS Lodge - journée complète
WERT CHF 626.98
2. LOT MAJEUR 2 - HOME CONNECTED PREMIUM - Angebotener Gesamtwert : CHF 13'985.52
a) 9 ans gratuit - Grapefruit-Hype - Total Package
WERT CHF 123.50 x 108 = CHF 13'338.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 1 Hype SWISS TV 65'' - LED Android Smart TV
WERT CHF 647.52
c) 1 Smartphone Pocket Note 30 Ultra
WERT CHF 0.-
d) 1 hype SWISS Laptop - New Generation
WERT CHF 0.-
e) 1 hype SWISS Tablette - New Generation
WERT CHF 0.-
f) 1 Téléphone DECT HD Opus
WERT CHF 0.-
3. LOT MAJEUR 3 - DIGITAL CREATOR - Angebotener Gesamtwert : CHF 7'811.42
a) 10 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G
WERT CHF 60.60 x 120 = CHF 7'272.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 1 Hype SWISS TV 55'' - LED Android Smart TV
WERT CHF 539.42
c) 1 Smartphone Pocket Note 30 Ultra
WERT CHF 0.-
d) 1 hype SWISS Laptop - New Generation
WERT CHF 0.-
e) 1 hype SWISS Tablette - New Generation
WERT CHF 0.-
f) 1 Téléphone DECT HD Opus
WERT CHF 0.-
4. LOT MAJEUR 4 - MOBILE & WORK - Angebotener Gesamtwert : CHF 7'357.70
a) 10 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium
WERT CHF 57.90 x 120 = CHF 6'948.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 1 Hype SWISS TV 50'' - LED Android Smart TV
WERT CHF 409.70
c) 1 Smartphone Pocket Note 30 Ultra
WERT CHF 0.-
d) 1 hype SWISS Laptop - New Generation
WERT CHF 0.-
e) 1 Téléphone DECT HD Opus
WERT CHF 0.-
5. LOT MAJEUR 5 - CONNECTED HOME - Angebotener Gesamtwert : CHF 4'319.22
a) 10 ans gratuit - Apple-Hype - Internet 50
WERT CHF 33.30 x 120 = CHF 3'996.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-
b) 1 Hype SWISS TV 43'' - LED Android Smart TV
WERT CHF 323.22
Bei Fragen: hype@hype.swiss · +41 22 404 05 55. Die offiziell vom Treuhänder unterzeichneten Teilnahmebedingungen sind auf Anfrage erhältlich.