Privat & Business · die ersten 30 Tage gratis Mobil · Festnetz · Wi-Fi · TV Support 24/7 in Genf Glasfaser bis 10 Gbit/s symmetrisch Installation in unter 7 Tagen
Offizielle Teilnahmebedingungen

Grosses Hype Swiss Gewinnspiel

Anmeldezeitraum
Juli 1, 2026 — September 12, 2026
Ziehung
September 25, 2026 at 15:00
Ort
Hype Swiss Center, 12 rue des Gares, 1201 Genève
Offizieller Preispool
CHF 150'842
Version
JUILLET 2026

Sonderedition - Lancierung hype SWISS Center Genève
Öffentliche Verlosung am Tag der offiziellen Eröffnung des hype SWISS Center bis spätestens 25. September 2026 (endgültiges Datum wird bis zum 15. September 2026 bestätigt)
hype SWISS Center - 12, rue des Gares - 1201 Genève - Schweiz

PRÄAMBEL

Bei hype SWISS sind wir überzeugt, dass die Schweizer Telekommunikation Einfachheit, Klarheit, Leistung und Markenenergie miteinander verbinden kann.

Das hype SWISS Erlebnis ist für Privatpersonen wie für Geschäftskunden konzipiert und versteht sich als zugänglich, verständlich und zeitgemäss, mit einem selbstbewussten, positiven und dynamischen Ansatz in den Bereichen Mobile, Festnetz, Wi-Fi, TV und Kombiangebote.

In diesem Geist und im Rahmen der Lancierung ihrer Handels- und Eventwelt in Genf veranstaltet hype SWISS Sàrl ein grosses kostenloses Werbegewinnspiel, das die Ankunft des hype SWISS Center feiern und dem Publikum das hype SWISS Erlebnis im Rahmen einer grosszügigen, festlichen und transparenten Aktion näherbringen soll.

Das vorliegende Reglement bezweckt, dieses Gewinnspiel im Einklang mit dem schweizerischen Recht nach klaren, fairen und gegenüber sämtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbindlichen Regeln zu ordnen.

Artikel 1 - Veranstalter

Das vorliegende Gewinnspiel wird veranstaltet von:

hype SWISS Sàrl 12, rue des Gares 1201 Genève Schweiz

Nachfolgend bezeichnet als: der «Veranstalter».

Artikel 2 - Gegenstand des Gewinnspiels

Im Rahmen seiner Promotions-, Handels- und Eventaktivitäten führt der Veranstalter unter der Marke hype SWISS ein kostenloses Gewinnspiel durch, bei dem gültig angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgelost werden können, um verschiedene Preise zu gewinnen.

Das vorliegende Reglement legt vollständig und verbindlich die Teilnahmebedingungen, die Modalitäten der Durchführung des Gewinnspiels, die für die Verlosung geltenden Regeln, die Bedingungen für die Zuteilung der Preise sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und des Veranstalters fest.

Artikel 3 - Promotion, Kommunikation und externe mediale Verbreitung

Das vorliegende Gewinnspiel kann mit Unterstützung externer Medienakteure und Verbreitungspartner beworben, kommuniziert oder weiterverbreitet werden, namentlich, ohne dass diese Aufzählung abschliessend wäre, über Radios, Fernsehsender, soziale Netzwerke, digitale Plattformen, Online-Medien, Printmedien, Plakate, Eventpartner, Content-Creators, Influencer oder jeden anderen Kommunikationskanal.

Diese Weiterverbreitungen, Ankündigungen, Veröffentlichungen, Ausstrahlungen oder Wortmeldungen dienen ausschliesslich dazu, die Sichtbarkeit und die Bewerbung des Gewinnspiels beim Publikum sicherzustellen.

Vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Angabe handeln diese externen Akteure nicht als Veranstalter des Gewinnspiels und übernehmen keinerlei Verantwortung für dessen Organisation, Verwaltung und Durchführung, die Verlosung, die Zuteilung der Preise, die Bearbeitung von Beanstandungen oder die Auslegung des vorliegenden Reglements.

Der Veranstalter bleibt allein verantwortlich für den offiziellen Inhalt des vorliegenden Reglements, die Teilnahmemodalitäten, die Verwaltung des Gewinnspiels, die Bestimmung der Gewinnerinnen und Gewinner sowie die Zuteilung der Preise.

Artikel 4 - Unentgeltlichkeit der Teilnahme

Die Teilnahme am vorliegenden Gewinnspiel ist vollständig kostenlos.

Sie ist weder an einen Produktkauf noch an den Abschluss einer Dienstleistung, ein Abonnement, eine Zahlung, Teilnahmegebühren, Anmeldegebühren, Telefonzuschläge, einen Kostenvorschuss noch an irgendeine direkte oder indirekte finanzielle, vertragliche oder wirtschaftliche Gegenleistung gebunden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist von jeder vertraglichen Beziehung zum Veranstalter unabhängig.

Artikel 5 - Vollumfängliche Annahme des Reglements

Jede Teilnahme am vorliegenden Gewinnspiel setzt die volle, uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme des vorliegenden Reglements voraus.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin bestätigt, von sämtlichen Bestimmungen des Reglements Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, diese vollumfänglich einzuhalten.

Artikel 6 - Vorrang des offiziellen Reglements

Das vorliegende Reglement ist das einzige offizielle und massgebende Dokument für sämtliche auf das Gewinnspiel anwendbaren Bedingungen.

Folglich kommt jeder Werbekommunikation, jeder Werbeanzeige, jeder Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, jedem visuellen Träger, jedem Video, jedem Radiospot, jeder Reportage, jeder Mitteilung, jedem redaktionellen Inhalt, jeder von einem Medium weiterverbreiteten Veröffentlichung oder jeder anderen Botschaft im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel lediglich informative, werbliche oder zusammenfassende Bedeutung zu.

Im Falle von Abweichungen, Auslassungen, Mehrdeutigkeiten, Ungenauigkeiten, Widersprüchen, unvollkommenen Umformulierungen, teilweisen Veröffentlichungen oder Fehlinterpretationen zwischen dem vorliegenden Reglement und jedem anderen Kommunikationsträger gehen die Bestimmungen des vorliegenden Reglements vollumfänglich vor.

Keine Fehlinterpretation, unzutreffende Umformulierung oder teilweise Darstellung des Gewinnspiels kann den Bestimmungen des vorliegenden Reglements vorgehen, das allein die offizielle und verbindliche Referenz darstellt.

Kein Teilnehmer / keine Teilnehmerin kann sich auf einen werblichen, redaktionellen oder von einem Dritten verbreiteten Inhalt berufen, um ein Recht, eine Bedingung, einen Vorteil, eine Teilnahmemodalität oder einen Preis geltend zu machen, die sich nicht ausdrücklich aus dem vorliegenden Reglement ergeben.

Artikel 7 - Allgemeine Teilnahmebedingungen

Das Gewinnspiel steht jeder natürlichen Person offen, die kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt:

1. sich vor Freitag, dem 11. September 2026, gültig anmelden und dabei alle verlangten Felder auf der offiziellen Website hype SWISS TELECOM ausfüllen;

2. den hype SWISS Newsletter über den bei der Anmeldung hierfür vorgesehenen Mechanismus abonnieren, durch eine aktive und gesonderte Handlung;

3. in der Lage sein, nach dem anwendbaren Recht gültig am vorliegenden Gewinnspiel teilzunehmen, und, was minderjährige Personen betrifft, unter den in Artikel 7bis unten vorgesehenen Bedingungen;

4. richtige, vollständige, wahrheitsgetreue, lesbare und verwertbare Angaben machen, die dem vorliegenden Reglement entsprechen;

5. in der Lage sein, persönlich am Ort der Verlosung zu erscheinen, gemäss den im vorliegenden Reglement vorgesehenen Modalitäten;

6. das vorliegende Reglement vorbehaltlos annehmen;

7. den offiziellen hype SWISS Konten mindestens auf Facebook, Instagram und TikTok folgen;

8. mindestens 1 offiziellen hype SWISS Post gelikt haben;

9. mindestens 1 offiziellen hype SWISS Post geteilt haben;

10. im Rahmen des Gewinnspiels mindestens 5 Freunde getaggt haben, gemäss den vom Veranstalter kommunizierten Modalitäten;

11. nur ein einziges Teilnahmelos besitzen, erhalten, generieren, reservieren, verwenden oder validieren lassen, wobei pro teilnehmender natürlicher Person nur ein einziges Los zugelassen ist, unabhängig von der Anzahl der verwendeten E-Mail-Adressen, Konten, Profile oder Anmeldewege.

Die in den Ziffern 2, 7, 8, 9, 10 und 11 oben genannten Bedingungen müssen vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin persönlich erfüllt oder eingehalten werden, über die eigenen Zugänge, Konten oder Kontaktdaten und unter Beachtung der vom Veranstalter kommunizierten Anweisungen.

Die in Ziffer 2 vorgesehene Bedingung gilt als erfüllt, sobald der Teilnehmer / die Teilnehmerin bei der Anmeldung den hype SWISS Newsletter über einen gesonderten und ausdrücklichen Zustimmungsmechanismus gültig abonniert hat. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird darüber informiert, dass er / sie sich jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft vom Newsletter abmelden kann, gemäss den in den betreffenden Mitteilungen vorgesehenen Modalitäten oder durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter, ohne dass dies die Gültigkeit der bereits registrierten Teilnahme berührt, vorbehaltlich eines Betrugs, eines Missbrauchs oder einer Unregelmässigkeit.

Um gültig zu sein, muss die Teilnahme vollständig, regelkonform, frei von Betrug und innerhalb der gesetzten Frist erfolgt sein. Die Teilnahmebedingungen müssen spätestens bei Anmeldeschluss erfüllt sein und, sofern der Veranstalter dies verlangt, im Zeitpunkt der Verlosung oder bei der Zuteilung des Preises überprüft werden können.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

• die Mitarbeitenden, Führungskräfte, Vertreterinnen und Vertreter, Beauftragten, Unterauftragnehmer oder Dienstleister, die direkt an der Organisation des Gewinnspiels beteiligt sind;

• jede Person, die an seiner Konzeption, Umsetzung, Koordination oder Kontrolle mitgewirkt hat;

• die Haushaltsmitglieder der vorgenannten Personen;

• jede Person, die falsche, unvollständige, irreführende, unrichtige oder betrügerische Angaben gemacht hat;

• jede Person, die die Gesamtheit der im vorliegenden Reglement vorgesehenen Teilnahme-, Zulassungs- und Auswahlbedingungen nicht erfüllt oder deren Einhaltung nicht nachweisen kann;

• jede Person, die auf ein unlauteres, missbräuchliches, automatisiertes, fiktives oder betrügerisches Verfahren zurückgegriffen hat, namentlich mittels falscher Profile, mehrfacher Konten, simulierter Teilungen, missbräuchlicher Tags oder jeglicher Machenschaft zur Umgehung des vorliegenden Reglements.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit alle sachdienlichen Nachweise zu verlangen, um die Identität des Teilnehmers / der Teilnehmerin, das Alter, die Teilnahmeberechtigung, die Ordnungsmässigkeit der Anmeldung, das ursprüngliche Abonnement des Newsletters sowie die tatsächliche Erfüllung der im vorliegenden Artikel vorgesehenen Bedingungen zu überprüfen, namentlich mit jedem angemessenen Mittel der Überprüfung.

Jede unvollständige, unleserliche, nicht ordnungsgemässe, verspätete, missbräuchliche, betrügerische oder nicht dem vorliegenden Reglement entsprechende Teilnahme kann ohne Vorankündigung für ungültig erklärt werden, ohne dass diese Ungültigerklärung einen Anspruch auf irgendeine Entschädigung begründet.

Artikel 7bis - Teilnahme minderjähriger Personen und besondere Bedingungen für die Zuteilung bestimmter Preise

Das Gewinnspiel steht minderjährigen Personen offen, vorbehaltlich der Bestimmungen des vorliegenden Artikels.

Jede minderjährige Person, die am Gewinnspiel teilnimmt, erklärt, mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung teilzunehmen, sofern diese Zustimmung nach schweizerischem Recht oder aufgrund der Art des betreffenden Preises erforderlich ist.

Urteilsunfähige minderjährige Personen können weder selbständig gültig teilnehmen noch allein einen Preis annehmen, der ein Rechtsgeschäft, eine Dienstaktivierung, eine Vertragsbeziehung oder irgendeine Verpflichtung mit sich bringt.

Urteilsfähige minderjährige Personen können am Gewinnspiel teilnehmen. Sofern ein Preis jedoch direkt oder indirekt den Abschluss, die Annahme, die Aktivierung, die Durchführung oder die Fortführung eines Rechtsgeschäfts, eines Abonnements, einer wiederkehrenden Leistung, eines Telekommunikationsdienstes, eines Wi-Fi-Zugangs, eines TV-Angebots, eines an einen Dienst gebundenen Geräts, von Kosten, einer Installation, einer vertraglichen Verpflichtung oder irgendeiner anderen Verpflichtung umfasst, die das Mitwirken einer verantwortlichen erwachsenen Person erfordert, so hängen die endgültige Zuteilung, die tatsächliche Übergabe, die Aktivierung oder die Inbetriebnahme des Preises von der ausdrücklichen, vorgängigen und, auf Verlangen des Veranstalters, schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertretung der minderjährigen Person ab.

In diesem Rahmen muss die gesetzliche Vertretung, sofern die Art des Preises dies erfordert, ihre Zustimmung zur Zuteilung des Preises bestätigen, jedes erforderliche Dokument, jede Vertragsbedingung, jedes Formular oder jeden erforderlichen Schritt annehmen, unterzeichnen oder validieren und jede gesetzliche, vertragliche, administrative, technische oder finanzielle Verpflichtung übernehmen, die nach dem anwendbaren Recht oder den Bedingungen des betreffenden Dienstes durch eine gesetzliche Vertretung abgedeckt werden muss.

Insbesondere bei Preisen, die aus Mobile-, Wi-Fi-, Festnetz- oder TV-Abonnements oder einem vergleichbaren Angebot bestehen, behält sich der Veranstalter das Recht vor zu verlangen, dass die Aktivierung, der Abschluss, die Inbetriebnahme, der Empfang oder die Nutzung des Preises im Namen der gesetzlichen Vertretung oder mit deren ausdrücklicher Mitwirkung erfolgen, sofern dies rechtlich, vertraglich oder technisch notwendig ist.

Fehlt eine gültige Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, fehlen ausreichende Dokumente oder die Mitwirkung innert angemessener Frist, oder sind die für die Übergabe oder die Aktivierung des Preises erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, so kann der betreffenden minderjährigen Person der fragliche Preis nicht endgültig zugeteilt werden. In diesem Fall kann der Veranstalter ohne Entschädigung die Zuteilung des betreffenden Preises annullieren und gegebenenfalls eine neue Verlosung durchführen oder einen anderen Preis zuteilen, der keine solchen Formalitäten erfordert.

Die Teilnahme einer minderjährigen Person am Gewinnspiel verpflichtet den Veranstalter in keinem Fall, einen Preis zuzuteilen, dessen Übergabe oder Aktivierung gegen schweizerisches Recht, die anwendbaren Bedingungen des betreffenden Dienstes oder den Schutz der minderjährigen Person verstossen würde oder ohne gültige Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erfolgen müsste.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Nachweis zu verlangen, der geeignet ist, die Identität der minderjährigen Person, ihr Alter, ihre Fähigkeit zum Empfang des betreffenden Preises sowie die Stellung und die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung zu belegen.

Artikel 8 - Teilnahmemodalitäten

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt gemäss den vom Veranstalter auf seinen offiziellen Kanälen angekündigten Modalitäten, namentlich mittels eines Online-Anmeldeformulars, vor Ort oder auf jedem anderen vom Veranstalter ausdrücklich vorgesehenen Weg.

Um gültig zu sein, muss jede Teilnahme innerhalb des im vorliegenden Reglement vorgesehenen Teilnahmezeitraums erfolgen, richtige, vollständige, lesbare und verwertbare Angaben enthalten, die vom Veranstalter kommunizierten Vorgaben einhalten und einer einzigen Teilnahme pro Person entsprechen, das heisst einem einzigen Teilnahmelos pro teilnehmender natürlicher Person.

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin kann nur ein einziges Teilnahmelos erhalten, generieren, reservieren, verwenden oder validieren lassen. Jede Mehrfachanmeldung, jedes zusätzliche Los, jede doppelte Teilnahme oder jede Verwendung mehrerer Identitäten, E-Mail-Adressen, Konten, Profile, Strohleute oder vergleichbarer Verfahren zur künstlichen Vervielfachung der Teilnahmen ist strikt untersagt und kann ohne Entschädigung zur Ungültigerklärung sämtlicher betroffener Teilnahmen führen.

Umfasst die Anmeldung ein Abonnement des hype SWISS Newsletters, so muss dieses durch eine gesonderte, klar erkennbare aktive Handlung eingeholt werden und nicht durch ein bereits angekreuztes Kästchen oder allein durch die pauschale Annahme des Reglements.

Sieht der Veranstalter einen Teilnahmemechanismus unter Einbezug der sozialen Netzwerke vor, so setzt eine gültige Teilnahme zudem voraus, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die verlangten Handlungen auf den offiziellen hype SWISS Konten persönlich und tatsächlich vorgenommen hat, nämlich das Folgen der offiziellen hype SWISS Konten mindestens auf Facebook, Instagram und TikTok, das Liken von mindestens 1 offiziellen hype SWISS Post, das Teilen von mindestens 1 offiziellen hype SWISS Post sowie das Taggen von mindestens 5 Freunden, gemäss den vom Veranstalter kommunizierten Modalitäten.

Der Veranstalter kann jeden sachdienlichen Beweis verlangen, einschliesslich jedes Nachweises, jeder öffentlichen Kennung, jedes Screenshots oder jeder vernünftigerweise erforderlichen Überprüfung, um die Einhaltung dieser Bedingungen festzustellen.

Jede unvollständige, unleserliche, verspätete, nicht ordnungsgemässe, missbräuchlich mehrfache, betrügerische oder nicht dem vorliegenden Reglement entsprechende Teilnahme kann ohne Vorankündigung für ungültig erklärt werden.

Artikel 9 - Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel läuft ab seiner offiziellen Lancierung, wie auf den Kommunikationskanälen des Veranstalters angekündigt, bis Freitag, den 11. September 2026, um Mitternacht, Schweizer Ortszeit.

Nach diesem Termin kann keine Anmeldung mehr berücksichtigt werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum aus legitimen Gründen anzupassen, unter dem Vorbehalt, das Publikum auf seinen offiziellen Kanälen in angemessener Weise darüber zu informieren.

Artikel 10 - Ausgelobte Preise

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können je nach Verlosung namentlich Preise der folgenden Art gewinnen:

• geschenkte Monatsabonnements für eine Dauer von 1 Jahr bis zu 10 Jahren;

• SMART TVs;

• Mobiltelefone;

• und/oder jedes ähnliche Angebot, jeden Promotionsvorteil oder jeden gleichwertigen Preis, den der Veranstalter anbietet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus legitimen Gründen, namentlich bei Nichtverfügbarkeit oder bei technischen, logistischen, kommerziellen oder regulatorischen Zwängen, einen angekündigten Preis durch einen Preis von gleichem oder höherem wirtschaftlichem Wert zu ersetzen.

Vorbehaltlich zwingender gegenteiliger Bestimmungen sind die Preise weder umtauschbar noch rückerstattbar noch in Bargeld umwandelbar. Sie werden streng persönlich zugeteilt und können ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht an Dritte abgetreten werden.

Besteht ein Preis aus einem Abonnement, einer Telekommunikationsleistung, einer wiederkehrenden Leistung oder einem vergleichbaren Dienst, so bleiben seine Aktivierung, Umsetzung oder Durchführung den technischen, administrativen, regulatorischen oder vertraglichen Anforderungen unterworfen, die für seine Erbringung objektiv notwendig sind.

Ist die Aktivierung oder die Aushändigung aus einem vom Willen des Veranstalters unabhängigen Grund objektiv unmöglich, so kann dieser einen gleichwertigen Preis zuteilen.

Auf die Preise anwendbare Bedingungen

Jeder im Rahmen des vorliegenden Gewinnspiels zugeteilte Preis bleibt je nach seiner Art den beim Veranstalter geltenden vertraglichen, technischen, kommerziellen, logistischen und Nutzungsbedingungen unterworfen, wie sie auf der offiziellen Website von hype SWISS TELECOM im Zeitpunkt der Übergabe, der Aktivierung, der Inbetriebnahme, des Versands oder der Nutzung des Preises veröffentlicht sind.

In diesem Rahmen können je nach betroffenem Preis namentlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Richtlinien, besonderen Bedingungen, Modalitäten der Aktivierung, des Versands, der Lieferung, des Supports, der Assistenz und der Nutzung oder jede andere auf der offiziellen Website des Veranstalters geltende operative Anforderung zur Anwendung kommen.

Insbesondere bei Preisen, die aus Abonnements, Telekommunikationsleistungen, Wi-Fi-Zugängen, TV-Angeboten, vernetzten Geräten, Endgeräten, Apparaten oder Produkten bestehen, die eine Aktivierung, eine Lieferung, eine Installation, eine Inbetriebnahme oder eine geregelte Nutzung erfordern, anerkennt der Gewinner / die Gewinnerin, dass die tatsächliche Zuteilung und die Nutzung des Preises von der Einhaltung der im massgeblichen Zeitpunkt geltenden anwendbaren Bedingungen abhängig bleiben.

Bei Widersprüchen zwischen dem vorliegenden Reglement und den für die praktische Abwicklung des Preises geltenden Bedingungen oder Richtlinien geht das vorliegende Reglement in Bezug auf die Organisation des Gewinnspiels, die Teilnahmemodalitäten, die Verlosung, die Bestimmung der Gewinnerinnen und Gewinner und die Zuteilung des Preises vor, während die auf der offiziellen Website von hype SWISS TELECOM veröffentlichten Bedingungen für alles gelten, was die Übergabe, den Versand, die Aktivierung, die Inbetriebnahme, die Nutzung, die Assistenz, die technischen Einschränkungen, die logistischen Modalitäten oder die Nutzungsbedingungen des betreffenden Preises betrifft.

Artikel 11 - Datum, Uhrzeit und Ort der Verlosung

Öffentliche Verlosung am Tag der offiziellen Eröffnung des hype SWISS Center bis spätestens 25. September 2026 (endgültiges Datum wird bis zum 15. September 2026 bestätigt) im hype SWISS Center 12, rue des Gares 1201 Genève Schweiz

Die Verlosung erfolgt unter den gültig registrierten Teilnahmen, die dem vorliegenden Reglement entsprechen und gegebenenfalls gemäss Artikel 11bis gewichtet sind.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung selbst durchzuführen oder sie unter seiner Aufsicht durchführen zu lassen, nach jeder Methode, die einen fairen, transparenten und zufälligen Charakter gewährleistet.

Artikel 11bis - Gewichtung der Gewinnchancen bei physischer Anwesenheit an der Verlosung

Ohne die Regel eines einzigen Teilnahmeloses pro Person in Frage zu stellen, werden die Ziehungschancen jedes Teilnehmers / jeder Teilnehmerin, der / die gültig angemeldet und am Tag der Verlosung im hype SWISS Center, 12, rue des Gares, 1201 Genève, Schweiz, physisch anwesend ist, mit 5 multipliziert.

Diese Multiplikation der Chancen besteht in einer Gewichtung der Verlosung und nicht in der Ausgabe zusätzlicher Lose. Sie kann nach Wahl des Veranstalters umgesetzt werden durch die Erfassung des anwesenden Teilnehmers / der anwesenden Teilnehmerin in der Urne oder im Ziehungssystem mit einem Koeffizienten von fünf, durch die technische Vervielfältigung des Loses in der Ziehungsliste im Umfang von fünf Einträgen oder durch jedes gleichwertige Verfahren, das eine faire, transparente und zufällige Ziehung gewährleistet.

Um von dieser Gewichtung zu profitieren, muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin am Ort der Ziehung physisch anwesend sein, sich gemäss den vom Veranstalter vernünftigerweise vorgesehenen Modalitäten vor oder während der Ziehungsvorgänge validieren oder identifizieren lassen und die eigene Identität auf Verlangen nachweisen können. Die Gewichtung kann weder übertragen noch abgetreten noch über den Koeffizienten von fünf hinaus kumuliert werden und begründet keinen Anspruch auf einen finanziellen Vorteil, eine Rückerstattung oder eine Entschädigung.

Die physische Anwesenheit erhöht die Chancen, für einen oder mehrere angebotene Preise ausgelost zu werden, je nach Reihenfolge und Modalitäten der Ziehung, ohne den Erhalt eines Preises zu garantieren. Die tatsächliche Zuteilung jedes Preises bleibt sämtlichen Bedingungen des vorliegenden Reglements unterworfen, namentlich den Bedingungen der Teilnahme, der Zulassung, der Identifikation, der Anwesenheitspflicht und der Annahme des Preises.

Artikel 12 - Anwesenheitspflicht der Gewinnerinnen und Gewinner

Um zum Gewinner / zur Gewinnerin erklärt zu werden, muss jeder ausgeloste Teilnehmer / jede ausgeloste Teilnehmerin zwingend im Zeitpunkt der Ziehung des eigenen Namens im hype SWISS Center physisch anwesend sein, sich beim Aufruf unverzüglich melden, in der Lage sein, die eigene Identität auf einfaches Verlangen des Veranstalters nachzuweisen, und sämtliche im vorliegenden Reglement vorgesehenen Bedingungen erfüllen.

Er beziehungsweise sie muss zudem auf einfaches Verlangen des Veranstalters nachweisen können, dass die in den Artikeln 7 und 8 vorgesehenen Zulassungs-, Teilnahme- und Auswahlbedingungen weiterhin und kumulativ erfüllt sind, insbesondere jene betreffend das ursprüngliche Abonnement des hype SWISS Newsletters, das Folgen der offiziellen hype SWISS Konten auf Facebook, Instagram und TikTok, das Liken von mindestens 1 offiziellen hype SWISS Post, das Teilen von mindestens 1 offiziellen hype SWISS Post und das Taggen von mindestens 5 Freunden.

Nur anwesende und ausgeloste Gewinnerinnen und Gewinner werden berücksichtigt.

Ist eine ausgeloste Person folglich abwesend, meldet sie sich nicht unverzüglich, verweigert sie den Nachweis ihrer Identität oder ist dazu nicht in der Lage, erfüllt sie die Teilnahme-, Zulassungs- oder Auswahlbedingungen nicht oder kann sie den Preis nicht gültig entgegennehmen, so wird der betreffende Preis sofort erneut ausgespielt und Gegenstand einer neuen Verlosung, bis ein anwesender, identifizierter und dem vorliegenden Reglement entsprechender Gewinner beziehungsweise eine entsprechende Gewinnerin bestimmt ist.

Keine Reservierung, keine Verschiebung und keine spätere Übergabe zugunsten eines abwesenden Gewinners / einer abwesenden Gewinnerin wird zugelassen.

Artikel 13 - Zuteilung und Übergabe der Preise

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden vor Ort im Zeitpunkt der Verlosung bekannt gegeben.

Je nach Art des Preises kann dieser sofort vor Ort übergeben, nachträglich schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder aber zu einem späteren Zeitpunkt geliefert, aktiviert, installiert oder zur Verfügung gestellt werden, gemäss den vom Veranstalter kommunizierten Modalitäten.

Die Gewinnerinnen und Gewinner verpflichten sich, so rasch als möglich alle Informationen oder Dokumente zu liefern, die für die Zuteilung, die Übergabe oder die Aktivierung ihres Preises erforderlich sind.

Ist ein Gewinner / eine Gewinnerin minderjährig, so bleiben die Übergabe, die Annahme, die Aktivierung oder die Durchführung des Preises den Bestimmungen von Artikel 7bis des vorliegenden Reglements unterworfen.

Die Übergabe, der Versand, die Installation, die Aktivierung, die Inbetriebnahme und die Nutzung jedes Preises bleiben je nach seiner Art den anwendbaren Bedingungen und Richtlinien unterworfen, die auf der offiziellen Website von hype SWISS TELECOM veröffentlicht sind, in ihrer im massgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung.

Bei fehlender Mitwirkung oder wenn die Übergabe des Preises aus einem dem Gewinner / der Gewinnerin zurechenbaren Grund unmöglich wird, kann der Veranstalter davon ausgehen, dass der Gewinner / die Gewinnerin endgültig auf den Preis verzichtet, ohne Entschädigung oder Ausgleich.

Artikel 14 - Verbotene Verhaltensweisen und Ausschluss

Jeder Betrug, jeder Betrugsversuch, jede Identitätsanmassung, jede Falschangabe, jede Manipulation, jede missbräuchliche Nutzung des Teilnahmemechanismus, jede Umgehung der Regeln, jeder Versuch der Verfälschung der Verlosung oder jede Verletzung des vorliegenden Reglements führt zum sofortigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers / der betreffenden Teilnehmerin.

Zum sofortigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers / der betreffenden Teilnehmerin können namentlich führen: die fehlende persönliche Vornahme der verlangten Handlungen in den sozialen Netzwerken, die Verwendung fiktiver Konten, falscher Profile, missbräuchlicher Tags, simulierter Teilungen, automatisierter Verfahren, mehrfacher Konten oder jeder Methode zur Umgehung der Zulassungs-, Teilnahme- oder Auswahlbedingungen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jede verdächtige oder nicht regelkonforme Teilnahme zu annullieren, die Zuteilung eines Preises zu verweigern, jeden Teilnehmer / jede Teilnehmerin auszuschliessen, der beziehungsweise die gegen Treu und Glauben handelt, und jeden zweckdienlichen Schritt zur Wahrung seiner Rechte und Interessen zu unternehmen.

Artikel 15 - Personendaten

Der Veranstalter bearbeitet die Personendaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Verantwortlicher der Bearbeitung, ausschliesslich im Rahmen der Verwaltung des vorliegenden Gewinnspiels.

Die erhobenen Daten werden namentlich verwendet, um die Teilnahmen zu registrieren, die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu überprüfen, die Verlosung zu organisieren, die Gewinnerinnen und Gewinner zu kontaktieren, die Preise zu übergeben, zu aktivieren oder zu verwalten sowie um jeder gesetzlichen, administrativen, regulatorischen oder steuerlichen Pflicht nachzukommen.

Gegebenenfalls können die erhobenen Daten auch die öffentlichen Kennungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den sozialen Netzwerken umfassen sowie jedes Element, das für die Überprüfung der im vorliegenden Reglement vorgesehenen Teilnahmebedingungen strikt notwendig ist.

Der Veranstalter achtet darauf, nur diejenigen Daten zu erheben, die für die ordnungsgemässe Verwaltung des Gewinnspiels strikt notwendig sind.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden klar und transparent über die Kategorien der erhobenen Daten, die Zwecke der Bearbeitung, die Aufbewahrungsdauer, die allfälligen Empfänger der Daten und die Mittel informiert, mit denen sie ihre Rechte ausüben können.

Jedes Gesuch betreffend Personendaten kann gerichtet werden an: hype@hype.swiss

Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Verwaltung des Gewinnspiels, die Zuteilung der Preise, die Bearbeitung allfälliger Anfragen, die Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters sowie die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

Artikel 16 - Marketingkommunikation

Im Rahmen des vorliegenden Gewinnspiels stellt das ursprüngliche Abonnement des hype SWISS Newsletters eine Teilnahmebedingung im Sinne von Artikel 7 dar.

Dieses Abonnement muss über einen gesonderten, ausdrücklichen und aktiven Mechanismus eingeholt werden, der dem Teilnehmer / der Teilnehmerin bei der Anmeldung klar zur Kenntnis gebracht wird. Die blosse Annahme des vorliegenden Reglements oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für sich allein nicht als ausreichende Einwilligung in den Erhalt von Marketingmitteilungen per E-Mail.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird bei der Anmeldung darüber informiert, dass die angegebene E-Mail-Adresse vom Veranstalter für den Versand des hype SWISS Newsletters, von Werbeinhalten, kommerziellen Informationen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Markenwelt hype SWISS verwendet wird.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einfach und kostenlos widerrufen, namentlich über den in den betreffenden Mitteilungen enthaltenen Abmeldelink oder durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter unter der im vorliegenden Reglement angegebenen offiziellen Adresse.

Die spätere Abmeldung vom Newsletter berührt für sich allein die Gültigkeit einer bereits ordnungsgemäss registrierten Teilnahme nicht, ausser im Falle von Betrug, Missbrauch, Umgehungsmachenschaften, Falschangaben oder einer vom Veranstalter festgestellten Unregelmässigkeit.

Jede per E-Mail versandte Mitteilung nennt die Identität des Absenders und bietet ein einfaches und kostenloses Mittel, weiteren Zusendungen zu widersprechen.

Artikel 17 - Recht am eigenen Bild und Kommunikation über die Gewinnerinnen und Gewinner

Der Veranstalter kann bei den Gewinnerinnen und Gewinnern eine ausdrückliche Erlaubnis einholen, um deren Vornamen, Bild, Fotografie, Stimme, Erfahrungsbericht oder jedes andere Kommunikationselement im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Promotion von hype SWISS zu verwenden.

Ohne gültige Einwilligung der betroffenen Person oder ausreichende gesetzliche Grundlage erfolgt keine individualisierte Verwendung des Bildes oder der Identität eines Gewinners / einer Gewinnerin.

Artikel 18 - Steuern

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geld- und Naturalgewinne gemäss den schweizerischen Steuerregeln für Lotterien und Geschicklichkeitsspiele, die zur Verkaufsförderung durchgeführt werden, einschliesslich kostenloser Gewinnspiele, ab CHF 1’100 für den Gewinner / die Gewinnerin der Einkommenssteuer unterliegen können.

Es obliegt jedem Gewinner / jeder Gewinnerin, sich über die persönliche steuerliche Situation zu informieren und gegebenenfalls jede erforderliche Deklaration bei den zuständigen Behörden vorzunehmen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von den Gewinnerinnen und Gewinnern alle sachdienlichen Informationen oder Belege zu verlangen, jede erforderliche Bescheinigung auszustellen und jede Melde-, Steuer- oder Verwaltungsformalität zu erfüllen, die von der anwendbaren Gesetzgebung allenfalls vorgeschrieben wird.

Jede Steuerlast, jede Steuer, jede Abgabe, jede Gebühr oder jede finanzielle Folge im Zusammenhang mit der Zuteilung des Preises geht, soweit sie von Gesetzes wegen dem Gewinner / der Gewinnerin obliegt, ausschliesslich zu dessen beziehungsweise deren Lasten.

Artikel 19 - Allgemeine Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für eine technische, informatische, elektronische, netzwerk- oder logistikbedingte Störung, die eine korrekte Teilnahme verhindert hat, für einen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin zurechenbaren Eingabefehler, für einen Datenverlust oder einen von seinem Willen unabhängigen Vorfall, für einen Fall höherer Gewalt, für jede Änderung, Aussetzung, Verschiebung oder Annullierung des Gewinnspiels, die durch aussergewöhnliche Umstände, Sicherheitserfordernisse oder technische, gesetzliche, regulatorische oder organisatorische Zwänge geboten ist, für die Unmöglichkeit, einen Preis aus einem dem Gewinner / der Gewinnerin zurechenbaren Grund zu übergeben, noch für die Unmöglichkeit, einen Teilnehmer / eine Teilnehmerin aufgrund fehlerhafter oder unbrauchbarer Kontaktdaten zu erreichen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im gesetzlich zulässigen Umfang zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern, auszusetzen oder zu annullieren, wenn die Umstände dies erfordern, unter dem Vorbehalt, im Einklang mit dem schweizerischen Recht und den Regeln von Treu und Glauben zu handeln.

Artikel 20 - Haftungsbeschränkung im Zusammenhang mit externen Medien

Der Veranstalter haftet nicht für den Inhalt, den Ton, die Darstellung, den Schnitt, den Kommentar, die Auslegung, die Zusammenfassung, die Umformulierung oder die Verbreitungsmodalitäten des Gewinnspiels durch externe Medien, Partner, Plattformen, Verbreiter oder Dritte, wenn diese Elemente nicht genau dem offiziellen Inhalt des vorliegenden Reglements entsprechen.

Dasselbe gilt im Falle einer teilweisen Verbreitung, einer verspäteten Veröffentlichung, der Unterbrechung einer Kampagne, der technischen Nichtverfügbarkeit eines Trägermediums eines Dritten, der Löschung eines Inhalts, eines falschen Verständnisses durch das Publikum oder von Kommentaren Dritter am Rande des Gewinnspiels.

Artikel 21 - Klarstellung, Anpassung und Änderung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unter Einhaltung des schweizerischen Rechts und der Grundsätze von Treu und Glauben einzelne Bestimmungen des vorliegenden Reglements zu präzisieren, zu ergänzen, klarzustellen oder anzupassen, sofern sich dies als notwendig erweist, um die ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels sicherzustellen, einen sachlichen Fehler zu berichtigen, einem Betrug oder einem Missbrauch vorzubeugen, einem technischen, operativen, organisatorischen oder gesetzlichen Zwang Rechnung zu tragen oder die Gleichbehandlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewährleisten.

Jede wesentliche Änderung wird auf den offiziellen Kanälen des Veranstalters in angemessener Weise kommuniziert.

Artikel 22 - Teilnichtigkeit

Sollte irgendeine Bestimmung des vorliegenden Reglements ganz oder teilweise als nichtig, ungültig oder nicht anwendbar erachtet werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit und Wirkung.

Artikel 23 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das vorliegende Reglement untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

Unter Vorbehalt der gesetzlich vorgesehenen zwingenden Gerichtsstände wird jede Streitigkeit betreffend das vorliegende Gewinnspiel, seine Auslegung, seine Durchführung oder die Zuteilung der Preise den zuständigen Gerichten des Kantons Genf unterbreitet.

Artikel 24 - Massgebende Fassung

Das vorliegende Reglement ist in französischer Sprache verfasst.

Im Falle einer Übersetzung, einer redaktionellen Anpassung, einer Zusammenfassung, einer Verbreitung in einer anderen Sprache oder einer Veröffentlichung in gekürzter Form ist allein die vollständige französische Fassung des vorliegenden Reglements massgebend.

Artikel 25 - Offizielle Informationen und Kontakt

Jede ergänzende Information zum vorliegenden Gewinnspiel kann ausschliesslich beim Veranstalter unter den folgenden offiziellen Kontaktdaten eingeholt werden:

E-Mail: hype@hype.swiss Telefon: +41 22 404 05 55

Für alle Fragen zum Gewinnspiel, zu den Teilnahmemodalitäten oder zur Auslegung des vorliegenden Reglements sind allein die Auskünfte massgebend, die der Veranstalter direkt über diese offiziellen Kontaktdaten erteilt.

Erstellt zur offiziellen Veröffentlichung und Kommunikation durch hype SWISS Sàrl Version des Reglements: JULI 2026 Interne Referenz: Grand Jeu-Concours hype SWISS - Genève - 03.06.2026

GESAMTWERT ALLER ANGEBOTENEN PREISE: CHF 150'841.60

Angegebene Werte exkl. MWST.

LISTE DER PREISE UND EINZELWERTE:

1. ABONNEMENT MOBILE - Angebotener Gesamtwert : CHF 27'654.-

a) 1 an gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 12 = CHF 502.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

b) 2 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 24 = CHF 1'005.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

c) 3 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 36 = CHF 1'508.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

d) 4 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 48 = CHF 2'011.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

e) 5 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 60 = CHF 2'514.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

f) 6 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 72 = CHF 3'016.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

g) 7 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 84 = CHF 3'519.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

h) 8 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 96 = CHF 4'022.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

i) 9 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 108 = CHF 4'525.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

j) 10 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 120 = CHF 5'028.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

2. ABONNEMENT INTERNET - Angebotener Gesamtwert : CHF 39'534.-

a) 1 an gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 12 = CHF 718.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

b) 2 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 24 = CHF 1'437.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

c) 3 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 36 = CHF 2'156.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

d) 4 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 48 = CHF 2'875.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

e) 5 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 60 = CHF 3'594.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

f) 6 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 72 = CHF 4'312.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

g) 7 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 84 = CHF 5'031.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

h) 8 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 96 = CHF 5'750.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

i) 9 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 108 = CHF 6'469.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

j) 10 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 120 = CHF 7'188.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

3. ABONNEMENT TV - Angebotener Gesamtwert : CHF 25'674.-

a) 1 an gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 12 = CHF 466.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

b) 2 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 24 = CHF 933.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

c) 3 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 36 = CHF 1'400.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

d) 4 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 48 = CHF 1'867.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

e) 5 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 60 = CHF 2'334.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

f) 6 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 72 = CHF 2'800.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

g) 7 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 84 = CHF 3'267.60 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

h) 8 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 96 = CHF 3'734.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

i) 9 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 108 = CHF 4'201.20 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

j) 10 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 120 = CHF 4'668.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

4. Hype SWISS Mobile | Téléphone - Angebotener Gesamtwert : CHF 3'290.-

a) 10 Hype SWISS Mobile

WERT CHF 329.- pro Stück = CHF 3'290.-

5. hype SWISS LAPTOP “NEW GENERATION” - Angebotener Gesamtwert : CHF 4'990.-

a) 10 hype SWISS LAPTOP “NEW GENERATION”

WERT CHF 499.- pro Stück = CHF 4'990.-

6. hype SWISS TABLETTE “NEW GENERATION” - Angebotener Gesamtwert : CHF 3'490.-

a) 10 hype SWISS TABLETTE “NEW GENERATION”

WERT CHF 349.- pro Stück = CHF 3'490.-

7. hype SWISS SMART TV - Angebotener Gesamtwert : CHF 4'950.-

a) 2 Hype SWISS TV 75'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 699.- pro Stück = CHF 1'398.-

b) 2 Hype SWISS TV 65'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 599.- pro Stück = CHF 1'198.-

c) 2 Hype SWISS TV 55'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 499.- pro Stück = CHF 998.-

d) 2 Hype SWISS TV 50'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 379.- pro Stück = CHF 758.-

e) 2 Hype SWISS TV 43'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 299.- pro Stück = CHF 598.-

LISTE DER HAUPTGEWINNE: GESAMTWERT CHF 41'259.60

1. GROS LOT 1 AN hype SWISS - Angebotener Gesamtwert : CHF 3'564.40

a) 1 Hype SWISS TV 75'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 699.-

b) 1 hype SWISS TABLETTE “NEW GENERATION”

WERT CHF 349.-

c) 1 hype SWISS LAPTOP “NEW GENERATION”

WERT CHF 499.-

d) 1 Hype SWISS Mobile

WERT CHF 329.-

e) 1 an gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 12 = CHF 502.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

f) 1 an gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 12 = CHF 718.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

g) 1 an gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 12 = CHF 466.80 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

2. GROS LOT 3 ANS hype SWISS - Angebotener Gesamtwert : CHF 6'941.20

a) 1 Hype SWISS TV 75'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 699.-

b) 1 hype SWISS TABLETTE “NEW GENERATION”

WERT CHF 349.-

c) 1 hype SWISS LAPTOP “NEW GENERATION”

WERT CHF 499.-

d) 1 Hype SWISS Mobile

WERT CHF 329.-

e) 3 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 36 = CHF 1'508.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

f) 3 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 36 = CHF 2'156.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

g) 3 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 36 = CHF 1'400.40 Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

3. GROS LOT 5 ANS hype SWISS - Angebotener Gesamtwert : CHF 10'318.-

a) 1 Hype SWISS TV 75'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 699.-

b) 1 hype SWISS TABLETTE “NEW GENERATION”

WERT CHF 349.-

c) 1 hype SWISS LAPTOP “NEW GENERATION”

WERT CHF 499.-

d) 1 Hype SWISS Mobile

WERT CHF 329.-

e) 5 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 60 = CHF 2'514.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

f) 5 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 60 = CHF 3'594.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

g) 5 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 60 = CHF 2'334.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

4. GROS LOT 10 ANS hype SWISS - Angebotener Gesamtwert : CHF 20'436.-

a) 1 Hype SWISS TV 75'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 699.-

b) 1 Hype SWISS TV 55'' - LED Android Smart TV

WERT CHF 499.-

c) 2 hype SWISS TABLETTE “NEW GENERATION”

WERT CHF 349.- pro Stück = CHF 698.-

d) 2 hype SWISS LAPTOP “NEW GENERATION”

WERT CHF 499.- pro Stück = CHF 998.-

e) 2 Hype SWISS Mobile

WERT CHF 329.- pro Stück = CHF 658.-

f) 10 ans gratuit - Melon-Hype - Mobile Premium

WERT CHF 41.90 x 120 = CHF 5'028.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

g) 10 ans gratuit - Strawberry-Hype - Internet 10G

WERT CHF 59.90 x 120 = CHF 7'188.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

h) 10 ans gratuit - Pineapple-Hype - TV Top 2.0

WERT CHF 38.90 x 120 = CHF 4'668.- Nur Bereitstellungsgebühr zu zahlen: CHF 50.-

Bei Fragen: hype@hype.swiss · +41 22 404 05 55. Die offiziell vom Treuhänder unterzeichneten Teilnahmebedingungen sind auf Anfrage erhältlich.

Fruchtiger Newsletter

Gute Neuigkeiten,
in der fruchtigen Version.

Neue Abos, exklusive Angebote, Netz-Tipps. Einmal im Monat, ohne Spam.

Kein Spam. Abmeldung mit 1 Klick.