Allgemeine Verkaufsbedingungen - Connectivity
Revision vom 9. September 2026: Rückzahlungsplan für Rückstände und Wiederherstellung der Berechtigung. CGV-CONNECTIVITE-2026-09-09
Internet, Wi-Fi, TV, Festnetz, VoIP, Business Trunk, Teams, vPBX und Bundles
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Konsolidierte Fassung - September 2026 - Versionskennung: CGV-CONNECTIVITE-2026-09-09. Für in der Schweiz abgeschlossene Verträge ist die französische Fassung massgebend, vorbehaltlich zwingender anwendbarer Bestimmungen.
Dieses Dokument ist eigenständig und ist zusammen mit der Bestellbestätigung, allfälligen Besonderen Bedingungen, den hype SWISS Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu lesen.
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Connectivity (nachfolgend «AVB Connectivity») regeln insbesondere Festnetz-Internet, Glasfaser, VDSL, G.Fast, XGS-PON, Wi-Fi, Fernsehen, Festnetztelefonie, VoIP, SIP, Business Trunk, Microsoft Teams Trunk, vPBX, Premium/VIP-Rufnummern, IP-Optionen, zugehörige Geräte, Installationen, technische Einsätze, Bundles und Fruity Baskets.
Der Kunde schliesst den Vertrag mit hype SWISS ab, auch wenn ein Dienst Infrastruktur oder Leistungen eines Partners nutzt.
2. Begriffsbestimmungen
«Kunde» ist jede natürliche oder juristische Person, die mit hype SWISS einen Vertrag abschliesst. «Konsument» handelt überwiegend privat. «Geschäftskunde» handelt überwiegend im Rahmen einer wirtschaftlichen, gewerblichen, vereinsbezogenen, institutionellen oder beruflichen Tätigkeit.
«Dienst» bezeichnet eine Connectivity-Leistung. «Partner» umfasst insbesondere Netzbetreiber, Telekommunikations- oder Wholesale-Anbieter, Hosting-Anbieter, Installateure, Integratoren, Hersteller, technische Dienstleister, Plattformen oder Unterauftragnehmer.
3. Vertragliche Rangordnung
Soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt, gilt folgende Rangordnung:
- Einzelvertrag oder Bestellbestätigung;
- Besondere Bedingungen und SLA;
- Aktionsbedingungen;
- detailliertes Angebotsblatt;
- anwendbare Tarifliste;
- diese AVB Connectivity;
- hype SWISS Nutzungsbedingungen;
- Datenschutzerklärung;
- technische Dokumentation und Weisungen. Ein höherrangiges Dokument geht nur für den ausdrücklich geregelten Sachbereich vor. Zwingende Bestimmungen haben in jedem Fall Vorrang.
4. Vorvertragliche Informationen
Vor Vertragsabschluss stellt hype SWISS insbesondere Angaben zu Art des Dienstes, Technologie, Nenngeschwindigkeit, Preis inkl. MwSt., Einmalgebühren, Geräten, Verfügbarkeit, Mindestdauer, Kündigungsfrist, Kündigungs- und Installationsbedingungen, Aktionen und Folgen einer vorzeitigen Kündigung zur Verfügung.
5. Vertragsschluss
Die Bestellung ist ein Antrag auf Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn hype SWISS die Bestellung bestätigt, den Dienst aktiviert, Geräte versendet oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatische Empfangsbestätigung ist nicht zwingend die endgültige Annahme.
6. Voraussetzungen
Die Erbringung kann insbesondere von Identität, Bonität, Adresse, OTO-ID, Verkabelung, Netzverfügbarkeit, Zustimmung des Eigentümers, technischer Prüfung, erforderlichen Bewilligungen und den Möglichkeiten des zugrunde liegenden Anbieters abhängen.
Die Regel zum Rückzahlungsplan für Rückstände und zur dreimonatigen Wiederherstellungsphase gilt auch für neue Abonnemente oder erhöhte Verpflichtungen bei Internet, Wi-Fi, TV, Festnetz, VoIP, SIP, Business Trunk, Teams, vPBX, Bundles und anderen Connectivity-Diensten.
7. Internet- und Connectivity-Dienste
Connectivity-Profile können VDSL, G.Fast, Glasfaser und XGS-PON verwenden. Massgebend sind die im Angebotsblatt und in der Bestellbestätigung angegebenen Geschwindigkeiten, Preise und Technologien.
| Angebot | Hauptprofil | Preis inkl. MwSt. / Monat |
|---|---|---|
| Apple-Hype Internet 50 | 50/50 Mbit/s | CHF 33.30 |
| Banana-Hype Internet 100 | 100/100 Mbit/s | CHF 40.90 |
| Avocado-Hype Internet 200 | bis 200/200 Mbit/s | CHF 51.50 |
| Orange-Hype Internet 500 | 500 Mbit/s | CHF 51.50 |
| Carambola-Hype Internet 1000 | 1’000/1’000 Mbit/s | CHF 53.00 |
| Strawberry-Hype Internet 10G | bis 10G/10G | CHF 60.60 |
8. Fernsehen
TV-Dienste werden gemäss dem gewählten Angebot erbracht. Anzahl und Verfügbarkeit von Sendern, Funktionen, Katalogen, Replay, Apps und sonstigen Inhalten können von Drittanbietern oder Rechteinhabern abhängen.
| TV-Angebot | Preis inkl. MwSt. / Monat |
|---|---|
| Tangerine-Hype TV Classic 2.0 | CHF 18.40 |
| Nectarine-Hype TV Premium 2.0 | CHF 29.20 |
| Persimmon-Hype TV Top 2.0 | CHF 42.20 |
9. Festnetztelefonie und VoIP für Privatkunden
Festnetz- und VoIP-Angebote können eine oder mehrere Nummern, minutenweise Verrechnung, Minutenpakete, inländische Inklusivverbindungen und je nach Angebot internationale Leistungen umfassen.
| Festnetz-/VoIP-Angebot | Preis inkl. MwSt. / Monat | Wesentliche Leistungen |
|---|---|---|
| Peach-Hype Basic | CHF 3.10 | 1 Nummer; Verrechnung pro Minute |
| Olive-Hype Flat | CHF 10.60 | Flat Schweizer Festnetz + 500 Min Schweizer Mobilfunk |
| Lemon-Hype Flat Plus | CHF 16.50 | Flat Schweizer Festnetz/Mobilfunk; Fair Use 4’000 Inlandmin/Monat |
Lemon-Hype Flat Plus unterliegt derzeit einer Fair-Use-Obergrenze von 4’000 nationalen Minuten pro Monat.
10. Business Trunk
Business Trunks können SIP-Kanäle, Inlandgespräche, Minutenkontingente und professionelle Optionen enthalten. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Monatsende, soweit dies im Angebot vorgesehen ist.
| Business-Trunk-Angebot | Preis inkl. MwSt. / Monat | Mindestdauer |
|---|---|---|
| Kumquat-Hype Business Trunk Unlimited | CHF 12.20 | 12 Monate |
| Jackfruit-Hype Flex 1000 | CHF 37.90 | 12 Monate |
| Durian-Hype Flex Plus 3000 | CHF 73.40 | 12 Monate |
11. Microsoft Teams Trunk
Teams-Angebote können eine Mindestdauer von 12 Monaten haben, wenn dies angegeben ist. Microsoft-Lizenzen, Benutzerkonten, Tenant-Dienste und sonstige Microsoft-Leistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
| Microsoft Teams Trunk | Preis inkl. MwSt. / Monat | Mindestdauer |
|---|---|---|
| Date-Hype Teams Unlimited | CHF 15.20 | 12 Monate |
| Rambutan-Hype Teams Flex 1000 | CHF 40.90 | 12 Monate |
| Mangosteen-Hype Teams Flex Plus 3000 | CHF 76.50 | 12 Monate |
12. vPBX
vPBX kann einen kompatiblen Business Trunk voraussetzen. Lizenzen, Benutzer, CTI, Integrationen, Hardware und Konfiguration werden gemäss dem jeweiligen Angebot verrechnet.
13. Bundles und Fruity Baskets
Bundles können mehrere Dienste kombinieren. Jede Komponente muss klar ausgewiesen sein. Die Entfernung eines Dienstes kann zum Wegfall eines Bundle-Preises oder Vorteils führen, ohne zwingend die übrigen Dienste zu beenden.
| Bundle / Fruity Basket | Zusammensetzung | Preis inkl. MwSt. / Monat |
|---|---|---|
| Raspberry-Hype Duo Nomade | Apple Internet + Cherry Mobile | CHF 49.20 |
| Blackberry-Hype Duo Maison | Apple Internet + Persimmon TV | CHF 75.50 |
| Grapefruit-Hype Total | Banana Internet + Watermelon Mobile + Persimmon TV + Lemon Festnetz | CHF 123.50 |
14. Aktionsprogramm -75 % / -50 % / -25 %
14.1 Grundsatz
Ausdrücklich berechtigte, monatlich wiederkehrende Connectivity-Abonnemente profitieren vom folgenden Schema. Das Programm gilt nur für monatlich abgerechnete wiederkehrende Leistungen.
| Zeitraum | Rabatt | Verrechneter Betrag |
|---|---|---|
| 1. Monat | -75 % | 25 % des Normalpreises |
| 2. Monat | -50 % | 50 % des Normalpreises |
| 3. Monat | -25 % | 75 % des Normalpreises |
| Ab 4. Monat | Kein Rabatt | 100 % des Normalpreises |
14.2 Jede neue berechtigte Bestellung startet einen neuen Zyklus
Die frühere Regel «erste Bestellung / einmal pro Kunde» entfällt. Jede neue, eigenständige Bestellung mit einem oder mehreren neuen berechtigten monatlichen Abonnementen startet ihren eigenen Zyklus -75 % / -50 % / -25 %.
14.3 Bestehende Kunden
Ein Kunde, der bereits einen Dienst bezieht, kann bei einer späteren neuen berechtigten Bestellung erneut von der Aktion profitieren.
14.4 Mehrere Dienste
Werden mehrere getrennte Abonnemente gleichzeitig bestellt, profitieren alle berechtigten monatlichen Abonnemente.
14.5 Unabhängige Zyklen
Jede Bestellung wird separat verwaltet. Für denselben Kunden können daher mehrere Aktionszyklen gleichzeitig laufen.
14.6 Potenziell berechtigte Dienste
- Internet;
- Wi-Fi;
- TV;
- Festnetztelefonie;
- VoIP;
- Business Trunk;
- Microsoft Teams Trunk;
- vPBX;
- monatliche Fruity Baskets und Bundles.
14.7 Ausschlüsse
- Geräte, Installationen, Arbeiten und Einsätze;
- einmalige Optionen, Portierung und Lieferung;
- einmalig verrechnete Lizenzen;
- Verbindungen ausserhalb des Abonnements;
- Premium/VIP-Nummern und -Gebühren;
- Mahn- und Wiederaufschaltungsgebühren;
- Zinsen, Strafen und Entschädigungen.
14.8 Bundles
Wird ein Bundle zu einem einzigen monatlichen Gesamtpreis verrechnet, gilt die Aktion einmal auf diesen Preis. Werden mehrere Linien separat verrechnet, wird die Aktion je Linie berechnet.
14.9 Darstellung
Warenkorb, Checkout und Bestätigung müssen Normalpreis, Preise der ersten drei Monate, Preis ab Monat 4 und nicht rabattierte Positionen klar ausweisen.
15. Mindestdauer und Aktionsvorteile
Die Aktion beseitigt keine im Angebot vorgesehene Mindestdauer. Bei einer Mindestdauer sind die Aktionsvorteile an deren Einhaltung gebunden und diese Bedingung ist vor Vertragsabschluss mitzuteilen.
16. Vorzeitige Kündigung
16.1 Verlust der Rabatte
Kündigt der Kunde vorzeitig aus einem ihm zurechenbaren Grund und ohne Anspruch auf kostenfreie Kündigung, verliert er die Aktionsvorteile des betroffenen Dienstes.
16.2 Rückbelastung bereits rabattierter Monatsgebühren
Bereits rabattiert verrechnete Monatsgebühren werden zum Normalpreis ohne Rabatt neu berechnet. Der Kunde bezahlt nur die Differenz zum bereits bezahlten Betrag.
16.3 Verbleibende Mindestdauer
Zusätzlich ist der Normalpreis für die gesamte verbleibende Mindestdauer anteilig bis zu deren Ende zu bezahlen.
16.4 Entschädigung von CHF 250.-
Zusätzlich ist eine pauschale Vertragsentschädigung von CHF 250.- je vorzeitig gekündigtem Abonnement geschuldet, unter Vorbehalt zwingenden Rechts.
16.5 Gesamtberechnung
Rückbelastung der Rabatte + normale Gebühren für die verbleibende Mindestdauer + CHF 250.- + weitere unabhängig fällige Forderungen.
16.6 Mehrere Abonnemente
Die Berechnung erfolgt für jedes betroffene Abonnement separat.
16.7 Ausnahmen
Zwingende oder vertragliche Rechte auf kostenfreie Kündigung bleiben vollumfänglich vorbehalten.
17. Preise und Mehrwertsteuer
Preise für Konsumenten werden inklusive MwSt. angegeben. Ausschliesslich an Geschäftskunden gerichtete Angebote können Preise exkl. MwSt. ausweisen, sofern dies klar erkennbar ist.
18. Internet-Aktivierung
Der aktuelle Katalog sieht für die betreffenden Internetprofile CHF 0.- Aktivierungsgebühr vor. Spezielle Arbeiten, Anfahrten oder Installationen können jedoch verrechnet werden, sofern sie vor Ausführung ausgewiesen werden.
19. IP-Optionen
| IP-Option | Preis inkl. MwSt. / Monat |
|---|---|
| Dynamische IP | CHF 0.- |
| 1 statische IP | CHF 7.60 |
| 4 statische IPs | CHF 15.20 |
| 8 statische IPs | CHF 30.30 |
| Mehr als 8 IPs | Auf Anfrage |
20. Technische Verfügbarkeit
Die Leistungserbringung hängt insbesondere von Adresse, Technologie, OTO-ID, Glasfaser, Kupfer, interner Verkabelung, Netzkapazität, Bewilligungen und Geräteverfügbarkeit ab. Ein Verfügbarkeitscheck bleibt bis zur endgültigen technischen Prüfung unverbindlich.
21. Bereitstellungsfristen
Ist die Technologie verfügbar, kann eine unverbindliche Bereitstellungsfrist von 5 bis 10 Arbeitstagen gelten. Arbeiten oder eine fehlende OTO-ID können die Frist verlängern. Fristen sind unverbindlich, sofern keine schriftliche Zusage oder ein SLA besteht.
22. Best Effort und Leistung
Ohne SLA werden die Dienste nach dem Prinzip Best Effort erbracht. Die tatsächliche Geschwindigkeit kann von Technologie, Netz, Leitungsqualität, Auslastung, Geräten und Verkabelung abhängen. XGS-PON-Bandbreite kann geteilt werden; ein 10G-Profil ist ein theoretischer Höchstwert.
23. Wi-Fi
Ein funktionierender Internetanschluss garantiert keine gleichmässige Wi-Fi-Abdeckung in allen Räumen. Wände, Baustoffe, Störungen, Entfernung, Hardware und Anzahl Geräte können die Leistung beeinflussen. Repeater oder Mesh-Systeme können erforderlich sein.
24. Drittgeräte und kritische Anwendungen
hype SWISS garantiert nicht die Kompatibilität von nicht ausdrücklich validierter Dritt-Hardware, VPN, Software, Alarmanlagen, Zahlungsterminals, medizinischen Systemen, Industrieanlagen oder Cloud-Diensten. Ein Standard-Best-Effort-Anschluss darf ohne geeignete Redundanz nicht als einzige Lösung für kritische Anwendungen genutzt werden.
25. Notruf, Hilfe und VoIP
25.1 Kostenlose Nummern
Seit dem 1. Juli 2026 sind die folgenden 15 regulierten Nummern von den betroffenen Schweizer Telefonanschlüssen zu CHF 0.00 erreichbar.
| Nummer | Dienst |
|---|---|
| 112 | Allgemeiner / europäischer Notruf |
| 117 | Polizei |
| 118 | Feuerwehr |
| 144 | Ambulanz / medizinische Notfälle |
| 142 | Opferhilfe |
| 143 | Emotionale Hilfe und Krisenberatung |
| 145 | Tox Info Suisse |
| 147 | Pro Juventute |
| 1411 | AAA Alpine Air Ambulance |
| 1414 | Rega |
| 1415 | Air-Glaciers |
| 116000 | Vermisste Kinder |
| 116006 | Opfer von Straftaten |
| 116016 | Opfer von Gewalt gegen Frauen |
| 116111 | Kinder und Jugendliche |
25.2 Umfang der Kostenlosigkeit
Kostenlos ist der Anruf selbst, nicht zwingend Ambulanz, Helikopter, Behandlung, Transport oder Rettungseinsatz.
25.3 Abhängigkeiten von VoIP
VoIP hängt von Internetanschluss, Stromversorgung, Router, Endgerät und Konfiguration ab. Ein Ausfall kann Notrufe vorübergehend unmöglich machen.
25.4 Anschlussadresse
Der Kunde muss die dem VoIP-Anschluss zugeordnete Hauptnutzungsadresse aktuell halten.
25.5 Nomadische Nutzung
Wird VoIP an einem anderen Ort als der registrierten Adresse genutzt, können Standortinformationen für Notrufe falsch, verspätet oder nicht verfügbar sein.
25.6 Alternative Kommunikationsmöglichkeit
Ist der kontinuierliche Zugang zu Notdiensten wichtig, muss der Kunde eine alternative Kommunikationsmöglichkeit, beispielsweise ein funktionsfähiges Mobiltelefon, bereithalten.
25.7 Kritische Anwendungen
Eine Standard-VoIP-Leitung darf nicht automatisch als kompatibel mit Alarmen, Aufzügen, Brandmeldeanlagen, Telecare, medizinischen Geräten oder anderen sicherheitskritischen Systemen angesehen werden.
26. Premium / VIP Festnetz- und VoIP-Rufnummern
26.1 Grundsatz
hype SWISS kann besonders einprägsame Festnetz-, VoIP-, SIP-, Business-Trunk- oder Teams-Rufnummern als Premium/VIP-Nummern anbieten. Die Leistung ist ein Auswahl- und Nutzungsrecht, kein Verkauf des Eigentums an der Rufnummer.
26.2 Verfügbarkeit
Nummern müssen verfügbar, technisch zuteilbar, in den bereitgestellten Nummernbereichen zugänglich und mit dem Nummerierungsplan vereinbar sein. Die Verfügbarkeit ist beim Anbieter oder auf der Nummerierungsplattform zu prüfen.
26.3 Personalisierte Suche
Soweit angeboten, kann der Kunde eine vollständige Nummer, Zahlenfolge, Wiederholung, Endung oder Alternativen anfragen.
26.4 Kategorien
hype SWISS kann insbesondere STANDARD - CHOICE - SILVER - GOLD - PLATINUM - DIAMOND / UNIQUE verwenden.
26.5 Preis
Massgebend ist der vor Bestätigung angezeigte und akzeptierte Premium/VIP-Preis. Dieser kann fix, personalisiert oder auf Offerte sein.
26.6 Make an offer
Für besondere Nummern kann hype SWISS die Abgabe eines Angebots ermöglichen und dieses annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen.
26.7 Mögliche Auktionen
Eine allfällige öffentliche Auktion untersteht nach rechtlicher, regulatorischer und technischer Prüfung einem separaten Reglement.
26.8 Portierung
Der Premium/VIP-Status beseitigt Portierungsrechte nicht. Die Premium/VIP-Gebühr wird jedoch nicht allein wegen der Portierung zurückerstattet.
26.9 Aktionen
Premium/VIP-Gebühren profitieren nicht automatisch vom Programm -75 % / -50 % / -25 %.
27. Festnetz-Portierung
Der Kunde bestätigt, Inhaber der Nummer oder gültig bevollmächtigter Vertreter zu sein. Die Portierung hängt von korrekten Angaben und den beteiligten Betreibern ab und kann vorübergehende Unterbrüche verursachen. Andere Dienste beim bisherigen Anbieter werden nicht automatisch beendet.
28. Verbindungen ausserhalb des Abonnements
Nicht enthaltene Anrufe werden nach der anwendbaren Tarifliste verrechnet. Aktuelle Referenztarife sind insbesondere CHF 0.10 inkl. MwSt./Minute ins Schweizer Festnetz und CHF 0.20 inkl. MwSt./Minute in Schweizer Mobilnetze.
29. Internationale Verbindungen
Internationale Verbindungen werden nach der zum Nutzungszeitpunkt geltenden Tarifliste verrechnet. Sondernummern, Satellitendienste und Mehrwertdienste sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot steht.
30. Tarifzonen
Eine kommerzielle Bezeichnung wie «EU» ist eine hype SWISS Tarifzone und entspricht nicht zwingend der institutionellen Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Massgebend ist die jeweils veröffentlichte Liste der Destinationen.
31. Installation
Der Kunde muss insbesondere die richtige Adresse und vorhandene OTO-ID angeben, Zugang zu den Räumen ermöglichen, kompatible Stromversorgung und Verkabelung bereitstellen und erforderliche Bewilligungen einholen. Ein unnötiger oder durch den Kunden vereitelter Einsatz kann verrechnet werden.
32. Verkaufte Geräte
Verkaufte Geräte gehen nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Kunden über, vorbehaltlich vertraglich vorgesehener Eigentumsrechte Dritter.
33. Gemietete oder leihweise überlassene Geräte
Bereitgestellte Geräte bleiben Eigentum von hype SWISS oder ihres Lieferanten. Sie sind innerhalb der anwendbaren Frist zurückzugeben. Der aktuelle Katalog sieht grundsätzlich eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Dienstes vor. Nicht-Rückgabe oder Schäden über normale Abnutzung hinaus können verrechnet werden.
34. Gewährleistung
Zwingende Rechte bleiben vorbehalten. Je nach Umständen kann hype SWISS Reparatur, Ersatz, ein gleichwertiges Gerät, Preisreduktion oder bei erheblichem Mangel Vertragsaufhebung anbieten. Soweit rechtlich zulässig, sind normale Abnutzung, Unfallschäden, Flüssigkeit, Überspannung, nicht autorisierte Änderungen oder Datenverlust ausgeschlossen.
35. TV und Inhalte
Sender und Inhalte können von Drittanbietern oder Rechteinhabern abhängen. Eine geringfügige Änderung ist nicht zwingend eine wesentliche Vertragsänderung. Eine erhebliche Reduktion einer wesentlichen Eigenschaft unterliegt den anwendbaren vertraglichen und zwingenden Rechten.
36. Offenes Internet
hype SWISS beachtet die Grundsätze des offenen Internets. Angemessene und verhältnismässige Massnahmen können zum Netzschutz, zur Sicherheit, zur Einhaltung des Rechts oder zur Bewältigung aussergewöhnlicher Überlastung ergriffen werden.
37. Cybersicherheit
Der Kunde muss Zugangsdaten schützen, Standardpasswörter ändern, Updates installieren, sein lokales Netz sichern und Backups erstellen. Geräte mit erheblichem Risiko können, soweit erforderlich und verhältnismässig, vorübergehend isoliert oder gesperrt werden.
38. Abrechnung
Abonnemente werden nach dem vereinbarten Zyklus verrechnet. Einmalgebühren, Geräte, Installationen und Einsätze können bei Beauftragung oder Ausführung verrechnet werden. Der unbestrittene Teil einer Rechnung bleibt zahlbar.
39. Zahlungsverzug, Mahnungen, Sperrung und
Wiederaufschaltung Jede Rechnung ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Verzug kann hype SWISS 5 % Verzugszins pro Jahr auf fällige und unbezahlte Beträge berechnen.
Jede an den Kunden versandte Mahnung wird mit CHF 30.- verrechnet. Diese Gebühren kommen zu fälligen Rechnungen, Verzugszinsen und weiteren rechtlich zulässigen Kosten hinzu.
Wird trotz Mahnungen nicht bezahlt, kann hype SWISS nach Mitteilung, soweit die Umstände dies erlauben, die betroffenen Dienste ganz oder teilweise einschränken oder sperren.
Nach einer Sperrung wegen Nichtzahlung setzt die Wiederaufschaltung (1) die vollständige Zahlung aller fälligen Beträge, einschliesslich Rechnungen, Zinsen und Mahngebühren, sowie (2) eine Wiederaufschaltungsgebühr von CHF 100.- voraus.
Die Wiederaufschaltung erfolgt nach Bestätigung der vollständigen Zahlung und unter Vorbehalt der notwendigen technischen Fristen. Administrative Arbeiten oder Lieferanteneinsätze können die Wiederaufschaltung verzögern. Externe Inkasso-, Betreibungs-, Adressabklärungs- oder sonstige direkt durch den Zahlungsverzug verursachte Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich verrechnet werden.
Die Sperrung oder Abschaltung wegen Nichtzahlung befreit nicht von übrigen Vertragspflichten, einschliesslich der während einer Mindestdauer geschuldeten Entgelte, unter Vorbehalt zwingenden Rechts.
40. Mindestdauer Internet
Die aktuelle Mindestdauer für Internetanschlüsse beträgt 2 Monate ab Aktivierung. Danach gelten die im Angebot und in der Bestellbestätigung vorgesehenen Kündigungsfristen.
41. Mindestdauer Business und Teams
Business Trunk und Microsoft Teams Trunk können eine Mindestdauer von 12 Monaten haben, wenn dies im Angebot angegeben ist.
42. TV und Festnetz für Privatkunden
Ist keine Mindestdauer ausdrücklich vereinbart, wird der Dienst unbefristet abgeschlossen. Es gilt die im Angebot und in der Bestellbestätigung angegebene Kündigungsfrist.
43. Ordentliche Kündigung
Die Kündigung muss Kunde, Dienst, Nummer oder Anschluss sowie das gewünschte Datum eindeutig bezeichnen. Sie wird entsprechend Mindestdauer und vereinbarter Kündigungsfrist wirksam.
44. Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist. Kann eine Pflichtverletzung behoben werden, wird grundsätzlich eine angemessene Nachfrist angesetzt, ausser bei Dringlichkeit, Betrug oder Sicherheitsrisiko.
45. Umzug
Der Kunde muss einen Umzug frühzeitig mitteilen. hype SWISS prüft die technische Verfügbarkeit an der neuen Adresse. Kann der Dienst nicht erbracht und keine angemessene Alternative angeboten werden, bleiben die vertraglichen und zwingenden Rechte des Kunden vorbehalten.
46. Änderung von Preisen und Diensten
hype SWISS kann Preise oder Bedingungen künftig insbesondere aus rechtlichen, steuerlichen, regulatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen, lieferanten- oder kostenbedingten Gründen anpassen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden vor Inkrafttreten mitgeteilt, soweit anwendbares Recht dies verlangt.
47. Sperrung aus anderen Gründen
Unabhängig von Nichtzahlung kann ein Dienst insbesondere bei Betrug, Sicherheitsrisiko, rechtswidriger Nutzung, Netzgefährdung, behördlicher Anordnung oder dringender Wartung gesperrt werden. In dringenden Fällen kann die Massnahme sofort erfolgen.
48. Partner und Unterauftragnehmer
hype SWISS kann qualifizierte Partner und Unterauftragnehmer einsetzen. Der Vertrag des Kunden bleibt mit hype SWISS bestehen. Die Identität eines bestimmten technischen Partners ist ohne ausdrückliche Zusicherung kein wesentlicher Vertragsbestandteil.
49. Datenschutz
Daten können insbesondere für Aktivierung, Provisioning, Abrechnung, Support, Sicherheit, Betrugsprävention, gesetzliche Pflichten und Rechtsverteidigung bearbeitet werden. Eine Weitergabe an notwendige Dienstleister ist im rechtlich zulässigen Umfang möglich.
50. Fernmeldegeheimnis
hype SWISS wahrt das Fernmeldegeheimnis gemäss anwendbarem Recht. Daten dürfen bearbeitet oder bekanntgegeben werden, wenn eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt oder verlangt.
51. Haftung
hype SWISS haftet für nachgewiesene direkte Schäden aus einer ihr zurechenbaren schuldhaften Pflichtverletzung. Keine Begrenzung gilt, soweit gesetzlich unzulässig, insbesondere bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für Geschäftskunden können im gesetzlichen Rahmen weitergehende Haftungsbegrenzungen vereinbart werden, beispielsweise anhand der Nettoentgelte des betroffenen Dienstes.
52. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Nichterfüllung, die unmittelbar durch ein vernünftigerweise ausserhalb ihrer Kontrolle liegendes Ereignis verursacht wird, insbesondere Naturkatastrophe, Grossbrand, Krieg, aussergewöhnlichen Cyberangriff, grossflächigen Ausfall, schweren Kabelbruch, Behördenentscheid, Embargo, Sanktion oder kritischen Mangel.
53. Beanstandungen und ombudscom
Beanstandungen sind zunächst an hype SWISS zu richten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Kunde ombudscom, die schweizerische Schlichtungsstelle Telekommunikation, anrufen.
54. Bedingte Anwendung europäischen Rechts
EU-Recht gilt nicht automatisch für einen Schweizer Vertrag. Zwingende ausländische Vorschriften können jedoch gelten, wenn deren räumliche und sachliche Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere zu vorvertraglichen Informationen, Widerruf, Konsumentenschutz, elektronischer Kommunikation, Datenschutz, Barrierefreiheit, missbräuchlichen Klauseln und Portierung.
55. Anwendbares Recht
Die Verträge unterstehen dem materiellen Schweizer Recht, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen und anwendbarer internationaler Übereinkommen.
56. Gerichtsstand
Für Geschäftskunden sind unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände die Gerichte am Sitz von hype SWISS in Genf zuständig. Für Konsumenten bleiben zwingende Schutzgerichtsstände vorbehalten.
57. Mitteilungen
Mitteilungen können per Post, E-Mail, SMS, Rechnung, Kundenbereich, App oder vertraglicher Schnittstelle erfolgen. Der Kunde muss seine Kontaktdaten aktuell halten.
58. Teilnichtigkeit
Die Nichtigkeit oder Unanwendbarkeit einer Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Soweit rechtlich möglich, wird die betroffene Klausel so ausgelegt oder angepasst, dass ihr wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck möglichst erhalten bleibt.
59. Sprachen
Diese AVB können übersetzt werden. Für in der Schweiz abgeschlossene Verträge ist die französische Fassung massgebend, vorbehaltlich zwingender anwendbarer Bestimmungen.
60. Inkrafttreten
Diese AVB Connectivity treten am Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Sie gelten für ab diesem Datum abgeschlossene neue Abonnemente und Bestellungen. Die Anwendung einer neuen Fassung auf bestehende Verträge richtet sich nach den Regeln über Vertragsänderungen.
Diese deutsche Fassung ist eine Gefälligkeitsübersetzung. Bei Abweichungen gilt die französische Fassung.